Städte, die wie Iserlohn zur Erfüllung ihrer Abwasserbeseitigungspflicht eine öffentliche Abwasseranlage betreiben, haben einen Gewässerschutzbeauftragten zu bestellen.
Aufgaben der Gewässerschutzbeauftragten (§§ 21a - 21f WHG):
Der Aufgabenbereich des Gewässerschutzbeauftragten umfasst u. a.:
die Beratung der Stadt Iserlohn und ihrer Mitarbeiter in Angelegenheiten der öffentlichen Abwasserbeseitigung, die für den Gewässerschutz bedeutsam sein können
die Überwachung und Kontrolle, ob durch die Stadt Iserlohn beim Bau und Betrieb der öffentlichen Abwasserbeseitigung Vorschriften, Auflagen und Bedingungen im Interesse des Gewässerschutzes eingehalten werden
- die Erstellung eines Gewässerschutzberichtes zur Unterrichtung des Bürgermeisters
Die Gewässerschutzbeauftragten als Ansprechpartner
Die Gewässerschutzbeauftragten sind auf kommunaler Ebene die Ansprechpartner in allen Fragen des Gewässerschutzes.
Sie erreichen den Gewässerschutzbeauftragten auch unter folgender E-Mail-Adresse: GSB(at)iserlohn.de






