Urkundenanforderung

Sie benötigen eine standesamtliche Urkunde:

  • Geburtsurkunde
    auch Internationale (mehrsprachige) Geburtsurkunde
  • Eheurkunde
    auch Internationale (mehrsprachige) Heiratsurkunde
  • Sterbeurkunde
    auch Internationale (mehrsprachige) Sterbeurkunde
  • Lebenspartnerschaftsurkunde

Geburts, Ehe- und Sterbeurkunden - Wo gibt es sie ?

Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) geführt. Sämtliche Urkunden erhalten Sie deshalb bei dem Standesamt, das diesen Personenstandsfall beurkundet hat. Dort erhalten Sie auch die Auskunft über Ihre genaue Geburtsstunde und -minute sowie mehrsprachige internationale Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunden. Außerdem können Sie dort auch beglaubigte Registerausdrucke aus allen Personenstandsregistern erhalten. 

Standesämter in Iserlohn - heute und früher

In Iserlohn gibt es zwei Standesämter:

  • Standesamt Iserlohn I für den Bereich der Innenstadt Iserlohn und die Ortsteile Calle, Wermingsen, Kesbern, Griesenbrauck, Iserlohner Heide, Sümmern, Kalthof, Drüpplingsen, Hennen, Rheinen

  • Standesamt Iserlohn II für den Bereich der Ortsteile Letmathe, Lössel, Dröschede, Oestrich

Beim Standesamt Iserlohn I werden die Personenstandsbücher folgender Standesämter fortgeführt:

  • Iserlohn (1874 - 31.12.1974)
  • Hennen (1874 - 31.12.1974)
  • Griesenbrauck (1929 - 1970)
  • Calle (01.06.1922 - 31.10.1929)

Beim Standesamt Iserlohn II werden die Personenstandsbücher folgender Standesämter fortgeführt:

  • Letmathe (1874 - 1974)
  • Lössel (1874 - 1939)
  • Oestrich (1874 - 1939)
  • Grüne (1940 - 1941)

Für den Ortsteil Kesbern war zuständig:

  • 1874 - 1880 Standesamt Hemer
  • 1881 - 1974 Standesamt Ihmert, jetzt Hemer
  • ab 1975      Standesamt Iserlohn I

Seit dem 01.01.2009 werden die standesamtlichen Personenstandsbücher nach Ablauf bestimmter Fristen an das Archiv abgegeben. Diese Fristen betragen für Geburten 110 Jahre, für Eheschließungen 80 Jahre und für Sterbefälle 30 Jahre. Aktuell betrifft dies also

  • Geburten von 1874 bis 1898
  • Eheschließungen von 1874 bis 1928
  • Sterbefälle von 1874 bis 1978

Sollten Sie also Urkunden aus diesen Zeiträumen suchen, wenden Sie sich bitte an das Stadtarchiv Iserlohn

Lebenspartnerschaftsurkunden - Wo gibt es sie?

Das Lebenspartnerschaftsbuch wird in Nordrhein-Westfalen bei dem Standesamt geführt, bei dem die eingetragene Lebenspartnerschaft begründet wurde. Wurde die Lebenspartnerschaft in der Zeit vom 01.08.2001 bis 30.09.2001 bei der seinerzeit zuständigen Bezirksregierung begründet, erhalten Sie die Lebenspartnerschaftsurkunde bei dem Standesamt, in dessen Bezirk die Lebenspartner ihren Hauptwohnsitz hatten.

Weitere Begriffe im Zusammenhang mit Urkunden:

Abstammungsurkunden
werden seit dem 01.01.2009 nicht mehr ausgestellt.
Heiratsurkunden
heißen ab 01.01.2009 Eheurkunden
Beglaubigte Abschriften aus dem Familienbuch
Ab 01.01.2009 werden die bisherigen Familienbücher, die in der Zeit vom 01.01.1958 bis 31.12.2008 angelegt wurden, als Eheregister fortgeführt. Seitdem werden daraus folglich Eheurkunden ausgestellt. Wo sie diese erhalten können sie unter diesem Stichwort nachlesen.

Wie kann ich die einzelnen Urkunden anfordern?
Urkunden können Sie persönlich beim zuständigen Standesamt abholen. Dazu müssen Sie sich durch einen Personalausweis oder Reisepass als dazu berechtigte Person ausweisen können.

Sie können eine Urkunde aber auch schriftlich anfordern. Dazu können Sie sich weiter unten auf dieser Seite ein pdf-Formular anzeigen lassen. Dieses Formular können Sie am Bildschirm ausfüllen und anschließend ausdrucken (oder leer ausdrucken und handschriftlich ausfüllen). Danach senden Sie bitte das ausgefüllte Formular zusammen mit einer Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses und den erforderlichen Gebühren an das Standesamt.
Die für die einzelnen Urkunden fälligen Gebühren können Sie aus der nachfolgenden Tabelle ablesen. Die Gebühren fügen Sie bitte Ihrem Schreiben bei, und zwar als Verrechnungsscheck. Alternativ können Sie (auf eigenes Risiko) Euro-Scheine senden, aber bitte keine Münzen. (Aus kassentechnischen Gründen ist eine andere Zahlungsweise zurzeit noch nicht möglich.) In wenigen Tagen liegt die Urkunde dann bei Ihnen zu Hause in Ihrem Briefkasten. 


Gebühren

Preise  
Ausstellen einer Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunde10 Euro
Ausstellen einer beglaubigten Abschrift oder eines beglaubigten
Registerausdruckes aus dem Geburts-, Ehe- oder Sterberegister 
10 Euro
Zusatzkosten für jede weitere Urkunde aus dem selben Register, wenn sie gleichzeitig beantragt wird 5 Euro
Erteilen einer Auskunft aus einem Personenstandsbuch6 Euro

Formulare


Familienbuch, Beglaubigte Abschrift, Familienforschung, Geburtsurkunde, Internationale Urkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden, Mehrsprachige Urkunden, Personenstandsurkunden, Stammbaum, Sterbeurkunde, Urkunden

Zuständige Organisationseinheit(en)


Ansprechpartner(innen)

Herr  Ackermann
Telefon: 02371/217-1813
Fax: 02371/217-2976
E-Mail:

Frau  Drost
Telefon: 02371/217-1814
Fax: 02371/217-2976
E-Mail: