Beitragsrechner

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Bei der Angabe des Elterneinkommens sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

  • Als Einkommen ist das Jahresbrutto-Einkommen des letzten Kalenderjahres beider Elternteile einzugeben
  • Bei Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit handelt es sich um Einnahmen abzüglich Betriebsausgaben
  • Von diesen Erwerbseinkünften werden Werbungskosten (Arbeitsmittel, Fahrtkosten) abgezogen, pauschal 1.000,00 € oder lt. Einkommenssteuerbescheid
  • Zum Einkommen zählen auch sonstige Einkünfte (z.B. 400 €-Jobs, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, Arbeitslosengeld, Leistungen der ARGE, Elterngeld, Wohngeld, Renten u. a.)
    Lediglich Kinder- und Erziehungsgeld zählen nicht zum Einkommen.
  • Bei Beamten ist das Brutto-Erwerbseinkommen um 10 % zu erhöhen
  • Ab dem 3. Kind wird ein Kinderfreibetrag in Höhe von 6.024,00 € abgezogen (gilt für Einkommen bis einschließlich Kalenderjahr 2009). Bei Einkommensberechnungen für das Kalenderjahr 2010 gilt ein Kinderfreibetrag in Höhe von 7.008,00 Euro. Bei Einkommensberechnungen für das Kalenderjahr 2011 gilt ein Kinderfreibetrag in Höhe von 8.004,00 Euro.
  • Negative Einkünfte werden nicht berücksichtigt
  • Besuchen mehrere Ihrer Kinder gleichzeitig eine Kindertagesstätte, wird nur für ein Kind Beitrag erhoben. Ergeben sich bei diesen Kindern durch unterschiedliche Betreuungsformen verschiedene Beiträge, so ist der höchste Beitrag zu leisten
  • Ist bereits ein Geschwisterkind in der Offenen Ganztagsschule in Iserlohn, reduziert sich der Beitrag für weitere Kinder in der OGS um 50 %, höchstens jedoch um 50,00 €. Dies gilt auch, wenn Geschwisterkinder eine Iserlohner Tageseinrichtung für Kinder besuchen.


Wichtiger Hinweis:

Wenn Sie mit Hilfe dieses Beitragsrechners den Elternbeitrag errechnet haben, ist dies nicht verbindlich, da sich bei der offiziellen und nicht unkomplizierten Berechnung Änderungen ergeben können.