Aufnahme, Leistungen und Pflegesätze bei der Dauerpflege
Falls Sie eine dauerhafte Aufnahme im Seniorenzentrum Waldstadt Iserlohn wünschen, setzen Sie sich bitte in Verbindung mit
Ingrid Ebbinghaus
Seniorenzentrum Waldstadt Iserlohn
Alexanderstraße 1
58644 Iserlohn
Tel. 02371/809014
ingrid.ebbinghaus(at)iserlohn.de
oder
seniorenzentrum(at)iserlohn.de
Ihr Ansprechpartner wird Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch alle notwendigen Informationen geben.
Für die Anmeldung sind folgende Angaben erforderlich:
- Das Einverständnis der betroffenen Person
- Wird ein Einzelzimmer oder Doppelzimmer gewünscht
- Eine vom Haus- oder Krankenhausarzt auszufüllende Bescheinigung (gem. §36 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz)
- akt. Rentenbescheid(e) in Kopie
- Eine Kopie des Bescheides der Pflegekasse
- Bei der Pflegekasse ist ein Antrag auf Leistungsgewährung für vollstationäre Pflege zu stellen
Unsere Leistungen umfassen:
- die Bereitstellung eines Heimplatzes
- volle Verpflegung (drei Mahlzeiten, Kaffeetrinken und ggf. Zwischenmahlzeiten)
- Stromversorgung
- Heizung
- Zimmerreinigung
- Waschen und Instandhaltung von maschinenwaschbarer Bett- und Leibwäsche
- Betreuung und Pflege
- Benutzung der Gemeinschaftsräume und Gartenanlagen
- Beratung in persönlichen Angelegenheiten.
Aktuelle Pflegesätze
| Pflegestufe 0 | Pflegestufe I | Pflegestufe II | Pflegestufe III | |
|---|---|---|---|---|
pflegerischer Aufwand / Tag | 28.94 € | 45,68 € | 65,78 € | 86,62 € |
| Unterkunft und Verpflegung / Tag | 28,08 € | 28,08 € | 28,08 € | 28,08 € |
| Investitionskosten / Tag | 17,39 € | 17,39 € | 17,39 € | 17,39 € |
| Preis / Tag im Doppelzimmer | 74,41 € | 91,15€ | 111,25 € | 132,09 € |
| Preis / Monat (30Tage) im Doppelzimmer | 2.232,30 € | 2.734,50 € | 3.337,50 € | 3.962,70 € |
| Kostenbeteiligung der Pflegekasse/Monat | 0,00 € | 1.023,00 € | 1.279,00 € | 1.510,00 € |
| Preis / Monat im Doppelzimmer abzgl. Pflegekassenanteil | 2.232,30 € | 1.711,50 € | 2.058,50 € | 2.452,70 € |
Einzelzimmerzuschlag: 1,12 € tgl.
Der Betrag für Unterkunft und Verpflegung bei ausschließlichem Erhalt von Sondenkost beträgt 24,01 € statt 28,08 €.
Alle Heimpflegekosten werden anhand der tatsächlich anfallenden Selbstkosten, d.h. ohne Gewinnkalkulation, errechnet.
Pflegewohngeld
Wenn das Einkommen nicht ausreicht, die monatlichen Restkosten zu zahlen, wird vom Träger ein Pflegewohngeld beantragt. Dieses kann bei Bewohnern in unserem Hause zurzeit bis zu 563,07 € pro Monat betragen. Hierbei wird das Einkommen und das Vermögen angerechnet. Der Vermögensschonbetrag für das Pflegewohngeld beträgt seit dem 1. August 2003 10.000 €.
Hilfe zur Pflege nach dem Sozialgesetzbuch Teil 12
Sollten Sie nicht in der Lage sein, die Kosten aus eigenem Einkommen oder Vermögen oder den Leistungen der Pflegekasse zu bezahlen, können Sie Hilfe zur Pflege in Einrichtungen nach dem Sozialgesetzbuch Teil 12 beantragen.
Ansprechpartner zu Anträgen auf Hilfe zur Pflege in Einrichtungen ist der örtliche Sozialhilfeträger. Ihren zuständigen Ansprechpartner finden Sie unter 02371/217-0 oder hier unter dem Stichwort Bürgerservice.
Vor der Entscheidung über einen solchen Antrag ist von dem Sozialhilfeträger allerdings zu prüfen, ob in Ihrem Fall die Voraussetzungen für die Hilfegewährung vorliegen. Die nach dem Gesetz notwendigen Feststellungen, ob
- Heimbedürftigkeit vorliegt,
- die Hilfegewährung in der von Ihnen gewünschen Einrichtung möglich ist,
- die einkommens- und vermögensmäßigen Voraussetzungen gegeben sind,
sollen grundsätzlich vor Heimaufnahme getroffen werden.
Bitte bedenken Sie, dass der zuständige Kostenträger einen angemessenen Zeitraum für seine Ermittlungen benötigt.
Das Verfahren können Sie selbst beschleunigen, in dem Sie nachfolgende Punkte beachten:
- Vereinbaren Sie oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person Ihres Vertrauens unverzüglich nach Bewerbung in der Einrichtung bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Sozialamt einen Termin. Dort ist man Ihnen bei der Antragstellung behilflich.
- Um Rückfragen oder weitere Besuche beim Bereich Soziales zu vermeiden, legen Sie bitte bei der Antragstellung folgende Unterlagen vor:
- Personalausweis und Familienstammbuch, Schwerbehindertenausweis,
- Einkommensnachweise (Rentenbescheide, Verträge über Ihnen zu gewährende Leistungen usw.),
- falls land- und forstwirtschaftliches Vermögen, Grund- und Betriebsvermögen und Kapitalvermögen verhanden sind: Einheitswertbescheide, Sparbücher, Ratensparverträge, Kontoauszüge über Girokonto usw.,
- falls in den letzten 10 Jahren Vermögen verschenkt oder sonst wie übereignet worden ist: Schenkungs- oder Übereignungsvertrag,
- Belege über von Ihnen abgeschlossene Versicherungen (z.B. Kranken- oder Sterbeversicherung),
- Belege über von Ihnen aus Vertrag zu erbringende Leistungen (z.B. Grabpflegekosten).
Durch die Beachtung der vorstehenden Punkte tragen Sie selbst dazu bei, dass möglichst schnell über Ihren Antrag entschieden werden kann.











