Geschichte der Europäischen Union
1951
Die Geburtsstunde Europas!
Belgien, Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande schließen sich in Paris zur Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) zusammen. Durch die Errichtung dieser wirtschaftlichen Gemeinschaft soll der Grundstein für eine weitere und vertiefte Zusammenarbeit unter den Völkern gelegt werden.
1957
In Rom werden die Verträge zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) unterzeichnet. Die gemeinsame Politik in der EWG im Bereich Kohle und Stahl (EGKS) wird auf die Landwirtschaft, die Fischerei, das Verkehrswesen, das Wettbewerbsrecht und den Außenhandel ausgedehnt.
1958
Die Römischen Verträge treten in Kraft. Die Kommission der EWG und die Kommission der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) nehmen ihre Arbeit in Brüssel auf.
1967
Die Organe Rat und Kommission, die bisher noch für jede der drei Gemeinschaften (EGKS, EWG und EURATOM) getrennt auftraten, werden zusammengelegt. Von nun an wird der Begriff Europäische Gemeinschaft (EG) als Sammelbegriff für die drei Gemeinschaften gebräuchlich.
1972
Das System der "Währungsschlange" wird eingeführt: Die maximalen Schwankungsbreiten der Wechselkurse der Mitgliedstaaten dürfen nicht mehr als 2,25 % betragen.
1973
Dänemark, Großbritannien und Irland schließen sich EWG, EGKS und EURATOM an.
1974
Auf dem Gipfeltreffen von Paris beschließen die neun Staats- und Regierungschefs, dreimal jährlich im Europäischen Rat zusammenzukommen. Es wird die Direktwahl zur Europäischen Versammlung vorgeschlagen (späteres Europäisches Parlament).
1979
Die erste allgemeine Wahl der 410 Mitglieder des Europäischen Parlaments findet statt.
1981
Griechenland tritt als zehnter Mitgliedsstaat bei. Die Süd-Erweiterung der Gemeinschaft beginnt.
1986
Spanien und Portugal treten der Europäischen Gemeinschaft bei. Die Gründungsverträge werden erstmals umfassend durch die "Einheitliche Europäische Akte", die in Luxemburg und Den Haag unterzeichnet wird, geändert. Die Voraussetzungen zur Vollendung des Binnenmarktes werden geschaffen.
1987
Die Türkei beantragt die EWG-Mitgliedschaft. Die Einheitliche Europäische Akte tritt in Kraft.
1989
Das Europäische Parlament wird zum dritten Mal in allgemeiner Direktwahl gewählt. Österreich beantragt die Mitgliedschaft in der EWG.
Die Berliner Mauer fällt.
1990
Das Übereinkommen von Schengen zur Aufhebung der Personenkontrollen an den gemeinsamen Grenzen wird unterzeichnet. Malta und Zypern beantragen die Mitgliedschaft in der EWG.
Ost- und West-Deutschland wird vereinigt.
1992
Die Staatengemeinschaft unterzeichnet in Maastricht den "Vertrag über die Europäische Union". Die Gründung der Europäischen Union (EU) und die Einführung einer einheitlichen Währung werden beschlossen. Weitere Arbeitsfelder kommen hinzu: Bildung, Kultur, Gesundheitswesen, Verbraucherschutz, Industrie, Entwicklungshilfe, Außen- und Sicherheitspolitik, Justiz und Inneres.
Finnland beantragt die EU-Mitgliedschaft.
1995
Finnland, Österreich und Schweden treten bei. Die Gemeinschaft wächst auf fünfzehn Staaten. Erste Tagung der Reflexionsgruppe für eine neue Regierungskonferenz zur Überarbeitung der Verträge. Unterzeichnung von Europa-Abkommen mit Estland, Lettland und Litauen. Rumänien, Slowakei, Lettland, Estland, Bulgarien und Litauen beantragen die EU-Mitgliedschaft.
1996
Slowenien und die Tschechische Republik beantragen die EU-Mitgliedschaft.
1997
Die Gründungsverträge werden durch den Vertrag von Amsterdam zum dritten Mal grundlegend überarbeitet. Der "Vertrag von Amsterdam" hat die Befugnisse des Europäischen Parlaments erneut bedeutend erweitert. Die Agenda 2000 wird dem Europäischen Parlament vorgelegt.
1998
Die EU soll größer werden. Beginn der Verhandlungen zur Ost-Erweiterung der EU. Mit Estland, Polen, Slowenien, Tschechischer Republik, Ungarn und Zypern werden konkrete Verhandlungen aufgenommen; mit Bulgarien, Lettland, Rumänien und der Slowakischen Republik Gespräche vorbereitet.
1999
Der EURO ist da. Am 1. Januar beginnt die Europäische Währungsunion. Die elf Mitgliedstaaten der EU beginnen die dritte Phase der Wirtschafts- und Währungsunion und beschließen den EURO als einheitliche Währung. Im ersten Halbjahr stellte Deutschland den Präsidenten der Europäischen Union. Der Amsterdamer Vertrag tritt in Kraft. Bestätigung der Europäischen Kommission unter Romano Prodi durch das Europäische Parlament.
2000
Auf dem Gipfel von Nizza wird über die Veränderung der Abstimmungsprozesse beraten. Zuvor hatten sich die EU-Chefs auf die künftige Gestalt der Kommission, die Ausdehnung der Mehrheitsentscheidungen, die Möglichkeit zur verstärkten Zusammenarbeit für integrationswillige Staaten und eine weitere Reformkonferenz im Jahre 2004 geeinigt. Beginn konkreter Beitrittsverhandlungen mit Litauen.
2002
Die Euro-Münzen und -Scheine kommen in Umlauf und werden alleiniges Zahlungsmittel. Die jeweils nationalen Münzen und Banknoten verlieren ihre Gültigkeit.
2004
Am 16. April werden die Beitrittsverträge mit zehn Staaten unterzeichnet.
Am 1. Mai treten zehn Staaten - Zypern, die Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakische Republik und Slowenien - offiziell der EU bei.
Am 20. Juli legt der Europäische Konvent einen Verfassungsentwurf für die EU vor. Im Oktober wird die Verfassung von den Staats- und Regierungschefs in Rom unterzeichnet, doch die Referenden in Frankreich und den Niederlanden werden abgelehnt und der Ratifizierungsprozess wurde damit bis Mitte 2007 verlängert (ursprünglicher Termin: 1. November 2006).









