Informelle städtebauliche Planungen
Das Baugesetzbuch regelt seiner Natur nach nur die förmlichen städtebaulichen Planungen und Instrumente wie z.B. den Flächennutzungsplan oder den Bebauungsplan. Es weist aber auch auf so genannte informelle städtebauliche Planungen hin, mit deren Hilfe entsprechende Aufgabenstellungen planerisch bewältigt werden können.
Diese informellen Planungen, wie z.B. der städtebauliche Rahmenplan oder der Stadtteilentwicklungsplan sind in der Praxis weit verbreitet. Sie stellen in der Regel keine technischen Zeichnungen dar, sondern eine anschauliche, auch für den Laien verständliche Planunterlage. Planerische Ziele können so gut vermittelt werden. Inhaltlich können diese städtebaulichen Entwürfe in Bezug auf den Detaillierungsgrad zwischen dem Flächennutzungsplan und dem Bebauungsplan angesiedelt werden, wobei die Darstellungsart frei gewählt werden kann.
Sie können ohne förmliche Verfahren aufgestellt und geändert werden und sind nicht mit Rechtsfolgen verbunden. So können die informellen Planungen zwar keine rechtliche Planungssicherheit geben, sind aber oft ein wichtiges Hilfsmittel in der räumlichen Planung. Dazu sind sie eine gute Grundlage, um mit den Bürgerinnen und Bürgern in einen Dialog über die Entwicklung der Stadt zu treten und gemeinsam einen Konsens über die Entwicklungsziele zu finden.







