“Kinder brauchen Vertreter”
Jugendamt Iserlohn hat Vormundschaft für 103 Kinder und Jugendliche
Nach Angaben des statistischen Bundesamtes gab es im Jahr 2009 bundesweit fast 40.000 Vormundschaften, davon 31.082 aufgrund von Entscheidungen der Familiengerichte und 7.297, die kraft Gesetzes eintraten. Das Jugendamt Iserlohn führt davon insgesamt 103 Vormundschaften und Pflegschaften (Stand: Mai 2011), davon zehn gesetzliche Amtsvormundschaften für Kinder von minderjährigen Müttern.
Bei der Vormundschaft wird die elterliche Sorge nicht von den Eltern, sondern einem Dritten, dem Vormund, ausgeübt. Kinder und Jugendliche bedürfen insbesondere dann eines Vormunds, wenn ihre Eltern als die eigentlichen gesetzlichen Vertreter entweder gestorben sind oder sie die elterliche Sorge nicht mehr ausüben dürfen, weil ihnen das Sorgerecht durch das Familiengericht entzogen wurde. Einen Vormund erhalten auch Kinder von minderjährigen Müttern, die nicht mit den Vätern ihrer Kinder verheiratet sind, und Kinder, die durch ihre Eltern zur Adoption freigegeben wurden.
Wenn sich kein ehrenamtlicher Einzelvormund für ein Kind finden lässt, was bei einem Sorgerechtsentzug in der Regel so ist, kann das Gericht auch das Jugendamt zum so genannten Amtsvormund bestellen. Da die Kinder in den meisten Fällen nicht mehr bei den Eltern leben können, muss der Vormund zunächst die Entscheidung treffen, wo das Kind zukünftig leben soll. Der überwiegende Teil der Kinder lebt in Wohngruppen von Jugendhilfeeinrichtungen oder bei Pflegeeltern. Einige leben auch bei Verwandten oder im Rahmen der Verselbstständigung in einer eigenen Wohnung und werden dort betreut.
Die Vormünder sind aber nicht nur für die Bestimmung des Aufenthaltes verantwortlich, sondern für alle wesentlichen Entscheidungen, die für das Kind zu treffen sind. Das geht von der Beantragung von pädagogischen, therapeutischen und finanziellen Hilfen über schulische Entscheidungen und die rechtliche Vertretung beim Abschluss von Verträgen oder in gerichtlichen Verfahren bis hin zur Verwaltung von Vermögen oder der Einwilligung zu Operationen. Häufiges Diskussionsthema sind Besuchsregelungen mit Eltern und Verwandten, aber zum Beispiel auch die Zustimmung zu Piercings.
Das Rollenverständnis als Vormund hat sich beim Jugendamt Iserlohn schon seit längerem vom "Verwalter von Akten" hin zu einem aktiven Interessenvertreter des Kindes entwickelt. Die Vormünder kennen ihre Mündel und sind regelmäßig an der Hilfeplanung beteiligt. Konstanz und Kontinuität sind dabei für die Kinder von besonderer Bedeutung. Der Vormund muss bei seiner Arbeit immer Partei für das Kind oder den Jugendlichen ergreifen. Wichtig ist, dass ein Vertrauensverhältnis zwischen Mündel und Vormund entsteht. Nur so kann sich das Kind oder der Jugendliche ernst genommen fühlen und an Entscheidungen mitwirken. Die Vormünder des Jugendamtes haben sich in allen Entscheidungen allein vom Interesse des Mündels und der Einhaltung rechtlicher Vorgaben leiten zu lassen. Insoweit sind sie auch im Einzelfall nicht an Weisungen gebunden.
Kontinuierliche Kontakte zum Mündel sind eine Mindestanforderung, auf die jetzt auch der Gesetzgeber reagiert. Im aktuellen Gesetzgebungsverfahren ist vorgesehen, monatliche Kontakte zwischen Vormund und Mündel als Regel festzulegen. Damit dies den Vormündern auch möglich ist, soll die Zahl der Kinder, für die ein Vormund im Jugendamt Verantwortung trägt, auf 50 begrenzt werden. Diese immer noch hohe Zahl ist für die meisten Jugendämter bereits ein deutlicher Fortschritt zu den bisherigen Bedingungen.
Beim Jugendamt Iserlohn werden die Aufgaben der Vormünder von einer Sozialpädagogin, Martina Weeke-Schmidt, und zwei Verwaltungsfachleuten, Stefan Hornischer und Jürgen Stenner, wahrgenommen.
Beim einem Pressetermin am 6. Mai 2011 im Rahmen der bundesweiten Kampagne über Aufgaben und Leistungen der Jugendämter unter dem Motto "Das Jugendamt. Unterstützung, die ankommt." stellten Vertreter des Jugendamtes das Arbeitsgebiet "Vormundschaften" vor. Neben den zuständigen Mitarbeitern der Abteilung Beistandschaften und wirtschaftliche Jugendhilfe war auch ein ehemaliges Mündel anwesend. Die heute erwachsene Frau und Mutter berichtete über ihre Erfahrungen mit dem Jugendamt als Vormund.






