Mobilfunkanlagen
Allgemeine Informationen
Mobilfunk
Die Moderne Kommunikation durch Handys ist aus dem gesellschaftlichen und beruflichen Leben nicht mehr weg zu denken. Statistisch besitzen 93 Prozent der 14- bis 34-Jährigen heute schon ein Mobiltelefon. Viele Menschen sind jedoch besorgt über gesundheitliche Auswirkungen von Mobilfunksendeanlagen und Handys.
Mobilfunk und Gesundheit
Bisher wurden zirka 20.000 nationale und internationale wissenschaftliche Studien zu den Wirkungen elektromagnetischer Felder durchgeführt. Im Rahmen des Deutschen Mobilfunk-Forschungsprogramms unter Federführung des Bundesamtes für Strahlenschutz wurden und werden über den Zeitraum von 2002 bis 2006 zahlreiche Forschungsprogramme, unter anderem zu den Wirkungsmechanismen hochfrequenter Felder, in Auftrag gegeben. Das Bundesamt für Strahlenschutz verfolgt und bewertet nach wissenschaftlichen Kriterien kontinuierlich die einschlägigen internationalen und nationalen Veröffentlichungen in anerkannten wissenschaftlichen Journalen. Auf internationaler Ebene wacht die Weltgesundheitsorganisation (WHO) über mögliche gesundheitliche Auswirkungen von elektromagnetischen Feldern des Mobilfunks. In ihrer Stellungnahme vom 3. August 2005 bekräftigt die WHO, dass von elektromagnetischen Feldern keine negativen Auswirkungen auf die Gesundheit von Erwachsenen und Kindern ausgehen, solange die von der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) empfohlenen Grenzwerte (diese entsprechen den deutschen Grenzwerten) eingehalten werden.
Mobilfunk und Kommunen
Am 1. Oktober 2001 trat die so genannte freiwillige Vereinbarung zwischen den Betreibergesellschaften und den kommunalen Spitzenverbänden in Kraft, die durch die Mobilfunkvereinbarung Nordrhein-Westfalen vom 17. Juli 2003 aktualisiert und konkretisiert wurde. Die Mobilfunkbetreiber haben sich verpflichtet, in Kooperation mit den Kommunen, das Prinzip Schutz und Vorsorge der Bevölkerung bei den elektromagnetischen Feldern des Mobilfunks anzuwenden und mit einem transparenten Verfahren zur Konfliktvermeidung und damit zu einem bedarfsgerechten Ausbau der Netze beizutragen.
Die Verwaltung der Stadt Iserlohn befasst sich seit Ende 2000 intensiv mit der Mobilfunkthematik. Eine fachliche Koordinierung zwischen allen Beteiligten findet seit Inkrafttreten der oben genannten Vereinbarung im Oktober 2001 in Iserlohn statt. Der Informationsstand und ständige Austausch mit den Mobilfunkbetreibern hat zu einer konstruktiven Zusammenarbeit beigetragen.
Leitlinien der Stadt Iserlohn zur Aufstellung von Mobilfunksendeanlagen
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 27.09.2005 Leitlinien zur Aufstellung von Mobilfunksendeanlagen beschlossen, um eine bessere Koordinierung im Sinne des Informationsaustausches mit den Bürgern zu erzielen.
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Die Öffentlichkeit wird über Suchareale für neue Standorte von Mobilfunksendeanlagen über den Umweltausschuss und das Internet informiert.
Erklärung: Suchareale von Sendeanlagen werden öffentlich bekannt gegeben. Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen dabei keine Rückschlüsse auf Grundstücke gezogen werden. Die gezielte Abstimmung findet innerhalb des Arbeitskreises der Verwaltung mit den Betreibergesellschaften statt.
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Die Gebäude von Kindertagesstätten und Grundschulen werden für den Ausbau von Mobilfunksendeanlagen ausgeschlossen. Bestehende Verträge mit Mobilfunkbetreibergesellschaften werden nicht verlängert.
Erklärung: Die Einrichtungen, in denen sich Kinder aufhalten, die in der Regel selber noch nicht mit dem Handy telefonieren, werden künftig nicht mehr für den Mobilfunkausbau zur Verfügung gestellt.
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Im Nahbereich (Radius mindestens bis 100 m - gegebenenfalls abhängig von der Höhe der Sendeanlage - aber höchstens 200 m) von Kindertagesstätten und Grundschulen muss vor der Zustimmung zum Ausbau einer Mobilfunkanlage eine Immissionsprognose von der Betreibergesellschaft vorgelegt werden.
Erklärung: Um dem Vorsorgegedanken Rechnung zu tragen, muss für neu zu errichtende und bestehende Mobilfunkstandorte im Nahbereich von Kindertagesstätten und Grundschulen eine Einzelfallentscheidung getroffen werden. Die Immissionsprognose dient dabei der realistischen Abschätzung der Exposition mit elektromagnetischen Feldern. Die Entscheidung zur Aufstellung von Mobilfunksendeanlagen im Nahbereich der oben genannten Einrichtungen wird innerhalb des verwaltungsinternen Arbeitskreises getroffen. In kritischen Fällen findet eine Abstimmung durch den Umweltausschuss statt.
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Die Stadt Iserlohn stellt geeignete eigene Grundstücke und Gebäude für den Mobilfunkausbau zur Verfügung.
Erklärung: Die Stadt Iserlohn verfügt über eine große Anzahl von Liegenschaften und Gebäuden, die nach jeweiliger Prüfung für den Ausbau von Mobilfunksendeanlagen geeignet sind. Für die Mobilfunkkoordinierung ist die Möglichkeit der Bereitstellung eigener Liegenschaften, die sich zum Beispiel aufgrund ihrer Exposition hervorheben, unverzichtbar.
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Bei Bedarf werden "Runde Tische" mit Bürgerinnen und Bürgern zu Mobilfunkanlagen geführt.
Erklärung: Die Moderation von "Runden Tischen" zur Aufstellung einzelner Sendeanlagen ist ein geeignetes Mittel des Informationsaustausches. Die Verwaltung versteht sich dabei als Schnittstelle zwischen Bürgern und Mobilfunkbetreibern. Die Gespräche dienen der sachlichen Auseinandersetzung und der direkten Kommunikation zur Lösung von Konflikten. Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Schritte einzuleiten, die für eine frühzeitige und ausführliche Unterrichtung der Bevölkerung unverzichtbar sind.
Karten
- Karte der Suchkreise für Mobilfunksendeanlagen (PDF-Dokument)
- Karte der bestehenden Mobilfunksendeanlagen (PDF-Dokument)
Links zum Thema Mobilfunk
- www.bundesnetzagentur.de
Über die Internetseite der Bundesnetzagentur können alle vorhandenen Mobilfunksendeanlagen über eine Karte angesehen und Informationen über Sicherheitsabstand und Hauptstrahlrichtung zu allen Sendeanlagen abgerufen werden. - www.munlv.nrw.de
Über die Internetseite des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen sind im Arbeitsbereich Immissionsschutz Informationen zur Mobilfunkvereinbarung NRW und das Untersuchungsprogramm von Mobilfunkbasisstationen abrufbar. - www.bfs.de
Das Bundesamt für Strahlenschutz ist eine organisatorisch selbstständige wissenschaftliche - technische Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Das Bundesamt für Strahlenschutz ist Mitinitiator und Koordinator des Deutschen Mobilfunk-Forschungsprogrammes. - www.ssk.de
Die Strahlenschutzkommission (SSK) hat den Auftrag, das zuständige Bundesministerium in den Angelegenheiten des Schutzes vor den Gefahren radioaktiver und nichtradioaktiver Strahlen zu beraten. Die SSK besteht aus unabhängigen wissenschaftlichen Experten. Unter ihrer Federführung wird zur Zeit das Mobilfunk-Forschungsprogramm durchgeführt und bewertet. - www.izmf.de
Das Informationszentrum Mobilfunk e.V. (IZMF) ist Ansprechpartner bei allen grundsätzlichen Fragen zur mobilen Kommunikation. Als Brancheninitiative wurde das IZMF 2001 von den deutschen Mobilfunknetzbetreibern gegründet. - www.ralf-woelfle.de/elektrosmog
Die EMVU (Elektro Magnetische Verträglichkeit mit der Umwelt) - Informationsseite von Dipl.-Ing. Ralf Wölfle bietet einen umfangreichen Katalog zu technischen und wissenschaftlichen Fakten zum Thema Mobilfunk. Die Homepage versteht sich als aktuelles Nachschlagewerk für den fachlich Interessierten.






