Bau einer Moschee im Barendorfer Bruch
Bauvoranfrage der Ahmadiyya-Gemeinde
Die Ahmadiyya-Gemeinde hat im Januar 2010 eine Bauvoranfrage für den Bau einer Moschee auf einem Grundstück im Anschluss an den Wendehammer der Straße Barendorfer Bruch gestellt. Das Grundstück liegt im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 153 "Barendorfer Bruch" in einem Gewerbe-/Industriegebiet der Iserlohner Heide.
Erläuterung zur Lage der geplanten Moschee
Eingegrenzt wird das Gebiet für den geplanten Moscheebau von der Baarstraße und der Eisenbahnstrecke. Das nebenstehende Luftbild zeigt auch die drei vorhandenen Gewerbeimmobilien an der Straße Barendorfer Bruch. Das Moschee-Grundstück befindet sich am Ende des Wendehammers der Straße Barendorfer Bruch.
Höhe des Minaretts:
Turm an der Seite des Gebäudes mit einer Höhe von 12 Metern einschließlich Spitze
Höhe der Kuppel:
auf dem Gebäude, Höhe zirka 7 bis 8 Meter
Diese Höhen blieben erheblich unter den zulässigen Festsetzungen des Bebauungsplanes. Minarett und Kuppel werden nach Aussage der Ahmadiyya-Gemeinde reine Zierelemente sein, auch nicht begehbar. Es werde auch keine Rufe eines Muezzin geben.
Information der Öffentlichkeit
Da das Bauvorhaben der Ahmadiyya-Gemeinde großes öffentliches Interesse ausgelöst hat und kontrovers diskutiert wird, hält die Stadt Iserlohn es für notwendig und sinnvoll, die Öffentlichkeit über den jeweils aktuellen Sachstand zu informieren, auch wenn dies normalerweise bei einer Bauvoranfrage bzw. bei einem Bauantrag nicht üblich ist.
Nachdem die Stadt Iserlohn zunächst im Rahmen einer Pressekonferenz über die Bauvoranfrage berichtet hatte, fand am 16. März im Forum der Gesamtschule eine Informationsveranstaltung statt, zu der die Stadt und die Ahmadiyya-Gemeinde gemeinsam eingeladen hatten. Olaf Pestl, Leiter des Ressorts Planen, Bauen, Umwelt- und Klimaschutz, stellte an diesem Abend vor rund 200 Interessierten den aktuellen Sachstand bei der Bauvoranfrage vor. Er führte unter anderem aus, dass die Entscheidung der Stadt hier wahrscheinlich positiv ausfallen werde: "Bisher gibt es bei der Prüfung der Bauvoranfrage weder aus planungsrechtlicher noch aus bauordnungsrechtlicher Sicht Gründe, die gegen den Bau der Moschee sprechen." Die Ahmadiyya-Gemeinde nutzte die Gelegenheit, sich vorzustellen, informierte über ihr Bauvorhaben und stand für weitere Informationen und Fragen zur Verfügung.
Positiver Bescheid für Bauvoranfrage am 25. März 2010 versandt
Die Stadt Iserlohn hat die Bauvoranfrage zum Bau einer Moschee an der Straße Barendorfer Bruch positiv beschieden. Den entsprechenden Vorbescheid hat die Abteilung Bauaufsicht und Denkmalpflege am 25. März an die Ahmadiyya-Gemeinde versandt. Die anliegenden Grundstücksnachbarn wurden über diesen Bescheid ebenfalls schriftlich informiert.
Abdullah Uwe Wagishauser, Bundesvorsitzender von Ahmadiyya Muslim Jamaat, hatte bei der Informationsveranstaltung am 16. März für die örtliche Ahmadiyya-Gemeinde erklärt, dass sie im Falle eines positiven Vorbescheides umgehend das Gründstück, das sich im Besitz von privaten Eigentümern befindet, erwerben wolle. Anschließend solle der Bauantrag bei der Stadt Iserlohn gestellt werden. Nach seiner Schätzung könne das, wenn alles gut laufe, in drei Monaten der Fall sein.
Bei der Vorprüfung ging es zunächst darum, festzustellen, ob das Bauvorhaben mit der beabsichtigten Nutzung in dem Gebiet überhaupt genehmigungsfähig ist. Für den Bauantrag müsste die Ahmadiyya-Gemeinde als Antragstellerin detaillierte und differenzierte Unterlagen einreichen (u. a. amtlicher Lageplan, Bau- und Betriebsbeschreibung, vermaßte Bauzeichnungen). Ebenso würde geprüft, ob die Abstandsflächen eingehalten werden und ob die Erschließung des Grundstückes gesichert wäre. Erst wenn keine öffentlich-rechtlichen Belange mehr gegen den Bau sprächen, könnte die Stadt Iserlohn die Erlaubnis zum Bau der Moschee geben.
"Wir werden auch weiterhin über jede neue Entwicklung in dieser Angelegenheit informieren. Die kontroverse, aber überwiegend sachliche Diskussion beim Info-Abend hat uns bestätigt, dass es Vorbehalte, auch Sorgen und Befürchtungen im Zusammenhang mit dem geplanten Moscheebau gibt. Wir nehmen diese sehr ernst und sehen uns als Verwaltung in der Pflicht, weiterhin offensiv zu informieren, auch wenn dies bei einem Bauantragsverfahren normalerweise nicht üblich ist," so Olaf Pestl.
Weitere Entwicklungen:
Klage gegen den positiven Bescheid der Bauvoranfrage
Ein Grundstücksnachbar hat gegen den positiven Bescheid über die Bauvoranfrage Klage beim Verwaltungsgericht Arnsberg eingereicht.
Am 17. Juni 2011 wurde die Klage vor dem Verwaltungsgericht verhandelt. In einem am 12. Juli 2011 veröffentlichten Beschluss hat das Gericht die Klage abgewiesen.
Allerdings wies das Gericht darauf hin, dass der das Gebiet betreffende Bebauungsplan, der aus dem Jahr 1983 stammt, wohl nicht mehr wirksam sei, da darin enthaltene Festsetzungen zum Immissionsschutz für das angrenzende Wohngebiet nach heutiger Rechtslage so nicht mehr getroffen werden könnten. Nach Auffassung des städtischen Justiziars sind diese Mängel des Bebauungsplanes jedoch "heilbar" durch eine Neuaufstellung oder Änderung des bestehenden Bebauungsplanes. Der Bau der Moschee würde so, wie vom Kläger beabsichtigt, nicht verhindert.
Bürgerinitiative gegen den Bau der Moschee - Bürgerbegehren am 23. November im Rat
Es hat sich eine Bürgerinitiative "Bürgerinitiative für mehr Demokratie und Bürgerbeteiligung" (BDB) gegründet. Sie will den Bau der Moschee an der Straße "Barendorfer Bruch" verhindern und hat Unterschriften gesammelt. Am 14.04.2010 hatte sie zu einer Informationsveranstaltung in die Schützenhalle Sümmern eingeladen.
Am 10. November haben bei einem Termin im Rathaus Vertreter der Bürgerinitiative Listen mit Unterschriften an Bürgermeister Dr. Peter Paul Ahrens übergeben. Nach Aussage des Sprechers der Initiative Friedrich Densborn haben 6241 Iserlohner in diesen Listen unterschrieben. Er teilte weiterhin mit, dass es außerdem mehr als 4000 Unterschriften gäbe, die von Nicht-Iserlohnern stammen.
In den Listen werden unterschiedliche Überschriften verwendet. Der eigentliche Text des Bürgerbegehrens lautet:
"Bürgerbegehren für eine Neuordnung der Parkplatzsituation im Barendorfer Bruch für die Anwohner und Besucher des Barendorfs, um einen Verkehrskollaps durch unkalkulierbare Neubauten, wie die Errichtung der Ahmadiyya-Moschee im Sinne der Anwohner zu lösen."
Aufgabe der Verwaltung ist es jetzt, zu prüfen, ob alle gesetzlichen Voraussetzungen für ein Bürgerbegehren erfüllt sind. Das Ergebnis dieser formalen Prüfung wird dem Rat der Stadt in Form einer Drucksache vorgelegt. Der Rat stellt dann in seiner öffentlichen Sitzung am 23. November fest, ob dieses Bürgerbegehren formal zulässig ist oder nicht.
Käme der Rat zu dem Ergebnis, dass das Bürgerbegehren alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und damit formal zulässig ist, hätte er dann in einem nächsten Schritt zu entscheiden, ob er diesem Bürgerbegehren inhaltlich zustimmt oder nicht. Würde er dies ablehnen, dann wäre ein Bürgerentscheid durchzuführen.
Bürgerbegehren (Stand am 15.11.2010):
Die Verwaltung hat die Prüfung der übergebenen Unterschriftenlisten abgeschlossen und eine Drucksache (wie oben beschrieben) für die Sitzung des Rates am 23. November erstellt. Die Drucksache finden Sie hier..... (PDF-Dokument).
Bürgerbegehren (Stand am 23.11.2010):
Der Rat der Stadt Iserlohn hat in seiner Sitzung am 23.11.2010 bei einer Gegenstimme folgenden Beschluss gefasst:
"Der Rat der Stadt Iserlohn stellt gem. § 26 Abs. 6 Satz 1 GO NRW fest, dass das eingereichte Bürgerbegehren zur Neuordnung der Parkplatzsituation im Barendorfer Bruch unzulässig ist."
Die einzelnen Begründungen für die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens sind ausführlich in der o. g. Drucksache dargelegt.
Die Bürgerinitiative hat bereits im Vorfeld der Ratssitzung öffentlich angekündigt, dass sie einen zweiten Anlauf für ein Bürgerbegehren starten werde. Um erneut Formfehler zu vermeiden, wolle sie sich zuvor vom Wahlamt der Stadt beraten lassen.
Informationsveranstaltung “Tür an Tür mit dem Islam”
Aufgrund der anhaltenden Diskussion über den Moscheebau hatte die ev. Maria-Magdalena Kirchengemeinde am 16.04.2010 zu einer Informations-Veranstaltung eingeladen. Unter dem Thema “Tür an Tür mit dem Islam” referierte Pfarrer Peter Wevelsiep, Beauftragter für interreligiöse Dialoge des Kirchenkreises.
Erster Runder Tisch des Evangelischen Kirchenkreises Iserlohn zum geplanten Moscheebau
Auf Initiative des Evangelischen Kirchenkreises Iserlohn hat am 22.04.2010 erstmalig ein Runder Tisch zum geplanten Moscheebau getagt. Zielsetzung war es, Befürworter und Gegner des Vorhabens miteinander ins Gespräch zu bringen und “offene Fragen in konstruktiver Atmosphäre zu klären”. Moderiert wurde der Runde Tisch von Bürgermeister Dr. Peter Paul Ahrens.
Teilgenommen haben Vertreter der
- Ahmadiyya-Gemeinde
- Bürgerinitiative BDB
- evangelischen, ev.-freikirchlichen und katholischen Gemeinde in Barendorf / Iserlohnerheide
- Stadt Iserlohn
- sowie Anwohner und
- Vertreter des Iserlohner Integrationsrates
Es wurde verabredet, dass der Runde Tisch im Sommer erneut tagen soll. Außerdem wird der Integrationsrat eine interreligiöse Gesprächsrunde in Iserlohn initiieren.
Zweiter Runder Tisch des Evangelischen Kirchenkreises Iserlohn zum geplanten Moscheebau
Erneut auf Einladung des Evangelischen Kirchenkreises Iserlohn hat am 22.09.2010 zum zweiten Mal der Runde Tisch zum geplanten Moscheebau getagt. Moderiert wurde er wieder von Bürgermeister Dr. Peter Paul Ahrens.
Teilnehmer waren wie beim ersten Mal Vertreter der
- Ahmadiyya-Gemeinde
- Bürgerinitiative BDB (dieses Mal hat nur ein Mitglied der Bürgerinitiative teilgenommen)
- evangelischen und katholischen Gemeinden in Barendorf / Iserlohnerheide (die ev.-freikirchliche Gemeinde war dieses Mal nicht vertreten)
- Stadt Iserlohn
- sowie Anwohner und
- ein Vertreter des Iserlohner Integrationsrates
Zu Beginn wurden verschiedene Fragen geklärt:
- Zum Stand der Klage eines Grundstücksnachbarn aufgrund des positiven Bescheides der Bauvoranfrage teilte Dr. Ahrens mit, dass das Verfahren noch laufe. Es könne gut sein, dass eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes in Arnsberg frühestens in einem halben Jahr falle.
- Bezüglich der Erfahrungen anderer Städte mit dem Bau einer Moschee teilte Dr, Ahrens mit, dass die Recherche ergeben habe, dass es auch in anderen Städten Vorbehalte in der Bevölkerung bei Bekanntwerden der Bauvorhaben gegeben habe. Jedoch sei übereinstimmend berichtet worden, dass es schließlich nach dem Bau einer Moschee keine nennenswerten Probleme gegeben habe.
- Die Frage nach dem Verbleib der Unterschriftenlisten der Bürgerinitiative konnte nicht geklärt werden. Eine Übergabe an den Bürgermeister wie ursprünglich von der BI angekündigt, hat bisher nicht stattgefunden.
In der weiteren Diskussion wurde unter anderem deutlich, dass es offenbar unterschiedliche Definitionen von Integration gibt und dass nur das einander Kennen- und Verstehenlernen helfen kann, bestehende Hürden zu überwinden, um friedlich zusammen zu leben. Insofern wertete die Mehrheit der Gesprächsteilnehmer den Runden Tisch als erfolgreich, da das Ziel, Befürworter und Gegner des Bauvorhabens miteinander ins Gespräch zu bringen und “offene Fragen in konstruktiver Atmosphäre zu klären” erreicht worden sei.
Abschließend wurde der Runde Tisch als vorläufig beendet erklärt. Bei Bedarf soll er wieder einberufen werden.








