Lärmaktionsplanung: Beteiligung der Öffentlichkeit
Ein wesentlicher Aspekt der Lärmaktionsplanung ist die Beteiligung der Öffentlichkeit. Sie wird § 47d Abs. 3 BImSchG zu Vorschlägen für Lärmaktionspläne gehört.
Als erster Schritt der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz am 24. Juni 2010 die Ergebnisse der Lärmkartierung sowie die vorgesehene Vorgehensweise bei der Lärmaktionsplanung vorgestellt.
Das BImSchG sieht zudem eine öffentliche Auslegung der Lärmkartierung und der Betroffenheitsdarstellung vor. Die Auslegung erfolgt vom 26. September bis 14. Oktober 2011 (montags bis freitags von 9.00 bis 13.00 Uhr) in der Abteilung Umwelt- und Klimaschutz der Stadt Iserlohn, Werner-Jacobi-Platz 12 (Rathaus II, 1. Obergeschoss, Raum 124).
Alle Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, sich während der Auslegung über die Lärmaktionsplanung der Stadt Iserlohn zu informieren und eigene Anregungen und Vorschläge in den Planungsprozess einzubringen.
Die Anregungen und Vorschläge müssen bis spätestens 11. November persöhnlich im Rathaus eingereicht oder per E-Mail übermittelt werden.






