Stellungnahme der Stadt Iserlohn zum Beschluss des Verwaltungsgerichtes Arnsberg

Der Beschluss des Verwaltungsgerichtes Arnsberg wird zurzeit von der Stadt Iserlohn rechtlich geprüft.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung und der wirtschaftlichen Tragweite begrüßt es die Stadt Iserlohn, dass die Bezirksregierung Arnsberg gegen den Beschluss Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht eingelegt hat.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Arnsberg bedeutet nicht, dass die Firma Weka endgültig nicht zahlen muss.

Die Stadt Iserlohn prüft, ob für den Einsatz der Feuerwehr und die Entsorgung des Löschwassers eine Zahlungspflicht der Firma Weka auf anderer Rechtsgrundlage besteht.