Umsetzung der EU-Richtlinie zum Umgebungslärm
Die Europäische Union hat mit der Umgebungslärmrichtlinie Anforderungen formuliert, um europaweit die Auswirkungen des Lärms zu erfassen, ihnen vorzubeugen und sie zu mindern. Im Jahre 2005 wurde die EU-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm durch Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) in nationales Recht umgesetzt.
Die Umsetzung des Gesetzes erfolgt in mehreren zeitlichen und räumlichen Abschnitten:
Im ersten Schritt waren nach § 47c BImSchG zum 30.06.2007 Lärmkarten für Ballungsräume mit mehr als 250.000 Einwohnern sowie für Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über sechs Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr auszuarbeiten. Für Iserlohn trifft Letzteres zu. Es sind demnach auch Lärmkarten für die entsprechenden Straßenzüge zu erstellen.
- Weitere Informationen zu den Lärmkarten für Iserlohn finden Sie hier...
Informationen zur Öffentlichen Auslegung und zur Beteiligung der Öffentlichkeit finden Sie hier....
Im zweiten Schritt wird die Stadt Iserlohn nach § 47d BImSchG bis zum 30. Juni 2012 Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/Jahr berechnen.
Erst wenn auch diese Lärmkartierungen gemäß der EU-Richtlinie fertig sind, wird soweit erforderlich bis zum laut EU vorgegebenen Zeitpunkt im Juli 2013 ein Lärmaktionsplan mit einem dazugehörigen Maßnahmenpaket für die Stadt Iserlohn aufgestellt.






