"Wir machen Männer zu Vätern"
Jugendamt unterstützt bei Vaterschaftssfeststellung und Unterhaltsansprüchen
Zu den nicht ganz so bekannten Aufgaben des Jugendamtes gehört die Beratung und Unterstützung von nicht verheirateten Müttern bei der Feststellung der Vaterschaft und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes.
Die Feststellung der Vaterschaft ist dabei in vielerlei Hinsicht von elementarer Bedeutung. Aus der rechtlichen Klärung der Abstammung folgt einerseits eine finanzielle Absicherung, da sich aus dem Verwandtschaftsverhältnis Unterhalts-, Erb- und Rentenansprüche ableiten. Daneben dient die Vaterschaftsfeststellung aber vor allem der Kenntnis der eigenen Herkunft und ist so mit entscheidend für die weitere Persönlichkeitsentwicklung eines Kindes. Aus diesem Grund besteht auch ein Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung. Das Verwandtschaftsverhältnis ist zudem von Bedeutung für das Umgangsrecht von Eltern und Kind.
Die Feststellung der Vaterschaft stellt sich nach Erfahrung des Iserlohner Jugendamtes in einer Vielzahl von Fällen unproblematisch dar. Grundsätzlich können nicht miteinander verheiratete Eltern die Vaterschaft bei jedem Jugendamt in Deutschland - auch schon vor der Geburt des Kindes - kostenfrei beurkunden lassen. Als besonderen Service bietet das Jugendamt Iserlohn an, die Beurkundung während der üblichen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung ohne Voranmeldung vorzunehmen. Dafür sind Personalausweis oder Reisepass und die Geburtsurkunde des Kindes, bzw. bei noch ungeborenen Kindern der Mutterpass, mitzubringen. Wenn ein Elternteil nicht ausreichend deutsch spricht oder versteht, ist ein Dolmetscher zu beteiligen.
Sollte ein Elternteil Zweifel an der möglichen Vaterschaft haben, kann er mit Einverständnis des anderen Elternteils ein privates Abstammungsgutachten, das von einem Fachinstitut erstellt wird, einholen. Dazu müssen die Beteiligten eine Speichelprobe bzw. eine Blutprobe abgeben. Auf der Basis dieses Gutachtens kann die Vaterschaft dann urkundlich anerkannt werden. Informationsmaterialien verschiedener Institute sind beim Jugendamt erhältlich. Ein privates Gutachten muss von dem jeweiligen Auftraggeber bezahlt werden. Ein einfaches Gutachten, das jedoch nur zur eigenen Überzeugung dient und nicht gerichtsverwertbar ist, ist ab zirka 300 Euro zu bekommen.
In wenigen Fällen stellt sich die Vaterschaftsfeststellung aufwändiger dar: wenn zum Beispiel der mögliche Vater seine Vaterschaft nicht freiwillig anerkennt oder mehrere Männer als Vater in Frage kommen. Gerade dann bietet das Jugendamt umfassende Hilfe an. Die Mutter kann eine Beistandschaft des Jugendamtes für ihr Kind einrichten. Als Beistand des Kindes stellt das Jugendamt dann soweit erforderlich Ermittlungen zu den Personalien und zur Anschrift des potenziellen Vaters an. In einem Fall war dazu sogar eine Gegenüberstellung mit der Mutter erforderlich. Dann folgt ein Antrag auf Feststellung der Vaterschaft beim Amtsgericht. Ein Mitarbeiter des Jugendamtes vertritt das Kind im gerichtlichen Verfahren. Der zuständige Richter holt, nachdem er die Mutter als Zeugin angehört hat, ein Abstammungsgutachten ein. Der Richter ordnet also einen Vaterschaftstest an, der dann auch nicht mehr freiwillig ist. Kosten für das Kind entstehen bei einem gerichtlichen Verfahren in der Regel nicht. Sollte sich die Vaterschaft bestätigen, hat der Vater die Verfahrenskosten zu tragen.
Auch die Unterhaltsansprüche des Kindes können im Rahmen einer Beistandschaft durch das Jugendamt geltend gemacht und durchgesetzt werden.
In einem Jahr werden beim Jugendamt Iserlohn 130 bis 160 Vaterschaftsanerkennungsurkunden mit entsprechender Zustimmung der Mütter aufgenommen. In 15 bis 20 Fällen ist es erforderlich, dass die Vaterschaftsfeststellung über das Amtsgericht abgewickelt wird.
Bei einem Pressegespräch am 18. Mai 2011 im Rahmen der bundesweiten Kampagne über Aufgaben und Leistungen der Jugendämter unter dem Motto "Das Jugendamt. Unterstützung, die ankommt." berichteten Manuel Weniger, Dennis Finger, Abteilungsleiter Jürgen Stenner, Richterin Alexandra Wieck, Sandrin Faust, Stefan Hornischer und Amtsleiter Kai Maibaum (v.l.n.r.) aus dem Arbeitsgebiet Beistandschaften des Iserlohner Jugendamtes.







