Wohngeld
Leistung
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum.
Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers oder als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung.
Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat auf Wohngeld einen Rechtsanspruch.
Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und -wenn ja- in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:
- Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder
- Höhe des Gesamteinkommens
- Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert mit dem Wohngeldproberechner auf der Homepage des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes NRW ausrechnen lassen. Bitte klicken Sie hier.
Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen.
Wir beraten Sie und bearbeiten die Anträge auf Wohngeld.
Unterlagen/Vordrucke
- Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss / Lastenzuschuss)
- Hinweise und Erläuterungen zum Wohngeldantrag (Mietzuschuss / Lastenzuschuss)
- Meldebescheinigung (pdf-Dokument)
- Verdienstbescheinigung (pdf-Dokument)
- Vermieterbescheinigung (Angaben des / der Vermieters / in zum Wohnraum)
Sie erhalten die Vordrucke bei folgenden Stellen:
Daneben können im Einzelfall für die Bearbeitung weitere Nachweise erforderlich sein, z.B.:
- Rentenbescheide/-mitteilungen
- Bescheide von der Agentur für Arbeit über Arbeitslosengeld/-hilfe
- Unterhaltsurteile oder Unterhaltsvereinbarungen
Dies erfahren Sie während eines Beratungsgespräches, bei Abgabe des Wohngeldantrages oder durch schriftliche Anforderung.
Hinweis
Für den Bereich der Stadt Iserlohn gilt bei den Höchstbeträgen für Miete und Belastungen die Mietstufe III.
Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate gewährt. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Gebühren
keine
Die Zuständigkeit in der Abteilung Wohngeld und Wohnungsvermittlung ist nach Buchstaben aufgeteilt.






