Wohnungsbauförderung

Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat mit dem dritten Gesetz zur Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes beschlossen, die Bewilligungsaufgaben der großen kreisangehörigen Städte, und dazu gehört auch die Stadt Iserlohn, auf die Kreise zu übertragen.

Anträge auf Wohnungsbauförderung sind daher ab sofort beim Fachdienst Wohnungswesen des Märkischen Kreises zu stellen.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Märkischen Kreises.

Anträge richten Sie bitte an:

Märkischer Kreis
Der Landrat
Fachdienst Wohnungswesen
Heedfelder Straße 45
58509 Lüdenscheid