Wohnungsvermittlung
Leistung
Suchen Sie in Iserlohn eine Wohnung?
Die Abteilung Wohngeld und Wohnungsvermittlung leistet Hilfestellung und bietet zahlreiche Tipps bei der Suche nach den eigenen vier Wänden.
Wir haben die Möglichkeit in Zusammenarbeit mit mehreren Wohnungsgesellschaften und -genossenschaften sowie zahlreichen privaten Vermietern Wohnungen des 1. Förderweges, des 2. Förderweges und anderer Förderwege anzubieten.
- Wohnungen des 1. Förderweges sind mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnungen. Zugangsvoraussetzung ist der Wohnberechtigungsschein "A".
- Wohnungen des 2. Förderweges sind mit nicht öffentlichen Mitteln geförderte Wohnungen. Bewerber und Bewerberinnen können die Einkommensgrenze für den sozialen Wohnungsbau um 40 bzw. 60 % überschreiten (WBS "B").
- Der Wohnberechtigungsschein "B" ist ebenfalls Grundlage für den Bezug einer auf anderen Förderwegen geförderten Wohnung.
Wie funktioniert die Wohnungsvermittlung?
Zuerst müssen Sie die Aufnahme in die Datei für Wohnungssuchende beantragen. Am besten ist, Sie kommen persönlich zu uns. Falls dies nicht möglich ist, bitte den Vordruck "Wohnungsbewerbungsbogen" verwenden.
Die Reihenfolge der Vermittlung einer öffentlich geförderten Wohnung richtet sich aber nicht nur nach dem Zeitpunkt der Antragstellung, sondern auch nach der sozialen Dringlichkeit.
Sofern Sie Ihren Antrag auf bestimmte Stadtgebiete begrenzen, schränkt dies die Vermittlungsmöglichkeiten erheblich ein.
Unterlagen / Vordrucke
- Wohnungsbewerbungsbogen (pdf-Dokument)
Gebühren
keine
Hinweis
Sollten Sie Interesse an einer geförderten Wohnung haben, setzen Sie sich bitte zwecks weiterer Informationen mit einem der zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung.






