Barrierefreiheit
Viel zu oft stoßen Menschen mit Behinderungen auf Web-Seiten, die für sie nicht nutzbar sind. Zum Beispiel, weil ihr Browser keine Frames unterstützt oder Bilder nicht mit Texten unterlegt sind.
Mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Verordnung "Barrierefreie Informationstechnik" (BITV) schreibt der Gesetzgeber öffentlichen Institutionen einen barrierefreien Internetauftritt ins Pflichtenheft. Das Internet soll für alle zugänglich sein, auch und gerade für Besucher, die nicht oder nur eingeschränkt sehen können, die schlecht hören, die keine Maus verwenden können oder auf spezielle Techniken angewiesen sind.
Die Stadt Iserlohn hat ihren neuen Web-Auftritt daher barrierefrei entwickelt. Von den Pluspunkten eines barrierefreien Webauftritts profitieren jedoch alle Besucher der Seite:
- Einhaltung von Webstandards so weit möglich. Dadurch erhöht sich die Nachhaltigkeit und die Zukunftssicherheit der Website.
- Die Suchmaschinenfreundlichkeit wird besser.
- Die Website kann zukünftig schnell und einfach an unterschiedliche Ausgabemedien wie Bildschirm, Drucker, PDA oder Handy angepasst werden.
Hier einige konkrete Beispiele, die zum barrierefreien Internetauftritt beitragen:
- Vermeidung aufspringender Fenster wie zum Beispiel Pop-Ups
- weitgehende Vermeidung erweiterter Techniken wie Java, Flash
- Schlüssige Navigation
- Sicherstellung der Erkennbarkeit auch in monochromer Darstellung, zum Beispiel bei Farbblindheit
- Bedienung ohne Maus, also nur mit Tastatur oder anderen Mitteln, ist möglich
- Bereitstellung von alternativen Texten zur Beschreibung von Bildern
In diesem Sinne laden wir Sie ein, unsere Seite zu erkunden. Nutzen Sie auch die am Ende der Navigationsleiste angebotenen Möglichkeiten zur einfachen Veränderung der Schriftgröße oder zur Veränderung des Layouts, indem Sie zwischen der Standard-Version und einer Hochkontrast-Version wechseln können.






