Es gibt ein Gesetz.
Im Gesetz steht:
Es gibt dafür unterschiedliche Regeln.
Diese bestimmen den Aufenthalt.
Es gibt für den Aufenthalt unterschiedliche Gründe.
Wir erklären nun die Unterschiede.
Sie können im Amt den Aufenthalt erhalten.
Sie können auch Ihren Aufenthalt verlängern.
Sie müssen beachten:
Sie müssen rechtzeitig kommen.
Sonst läuft Ihr Aufenthalt ab.
Dann ist Ihr Aufenthalt in Deutschland verboten.
Duldung ist ein schweres Wort.
Es bedeutet:
Manche Menschen dürfen sich in Deutschland nicht aufhalten.
Sie haben kein Recht auf Aufenthalt.
Sie können trotzdem in Deutschland sein.
Das nennt man:
Duldung
Die Duldung gilt bis zu 6 Monate.
Sie kann auch verlängert werden.
Visum ist ein schweres Wort.
Es bedeutet:
Menschen aus anderen Ländern kommen nach Deutschland.
Sie müssen das vorher beantragen.
Nur so können sie nach Deutschland einreisen.
Im Visum steht zum Beispiel:
Sie wollen in ein anderes Land fahren?
Dann brauchen Sie vielleicht auch ein Visum.
Das bekommen Sie im Amt.
Eine Ausweisung ist:
Der Aufenthalt in Deutschland ist beendet.
Er wurde nicht verlängert.
Dann muss die Person Deutschland verlassen.
Eine Abschiebung ist ein Zwang.
Die Menschen wollen nicht gehen.
Sie müssen aber gehen.
Ein Gericht hat das entschieden.
Manche Menschen müssen aus ihrer Heimat weg.
Weil sie dort:
Diese Menschen sind auf der Flucht.
Manche Menschen kommen nach Deutschland.
Das sind Asyl-Bewerber.
Das Amt gibt auch Infos an Asyl-Bewerber weiter.
Sie sagen Ihnen:
Das Amt ist auch zuständig für:
Wenn Ihr Ausweis:
Dann müssen Sie ins Amt kommen.