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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn

Parkplätze mit E-Ladesäulen: Wer dort seinen „Verbrenner“ parkt, wird abgeschleppt

Die Stadt Iserlohn hat im Rahmen eines Förderprojektes zusammen mit den Stadtwerken Iserlohn über das gesamte Stadtgebiet verteilt viele neue E-Ladestationen errichtet, um die E-Mobilität zu fördern. Die entsprechend gekennzeichneten Ladeplätze sind ausschließlich für elektrisch betriebene Fahrzeuge mit erteiltem E-Kennzeichen für den Ladevorgang reserviert. Dort darf tagsüber zwischen 7 und 21 Uhr bis zu drei Stunden geladen werden. Wer den Ladevorgang über 21 Uhr hinaus tätigt, darf sein Fahrzeug bis maximal 7 Uhr morgens stehen lassen und muss es nicht mitten in der Nacht umsetzen. Leider kommt es trotz eindeutiger Beschilderung häufig vor, dass auch kraftstoffbetriebene Fahrzeuge auf Flächen mit E-Ladestation widerrechtlich abgestellt werden und damit einen Ladevorgang unmöglich machen.

Dieses Verhalten ruft den Unmut derer hervor, die sich für die Anschaffung eines umweltfreundlichen Fahrzeuges entschieden haben und auf diese Ladesäulen angewiesen sind. Die Abteilung Straßenverkehr der Stadt Iserlohn weist deshalb darauf hin, dass kraftstoffbetriebene Fahrzeuge, die fälschlicherweise auf den gekennzeichneten Parkflächen für das Aufladen von E-Autos abgestellt wurden, abgeschleppt werden. Die Kosten hat der Fahrzeugführer des falsch geparkten Fahrzeuges zu tragen.

Parkplatz mit Ladesäule
Wer hier seinen „Verbrenner“ parkt, wird abgeschleppt: Die gekennzeichneten Parkplätze mit Ladesäulen (hier zusätzlich mit einem Piktogramm auf dem Boden) sind ausschließlich E-Fahrzeugen vorbehalten.