Besucherinnen und Besucher, die Termine in den beiden Iserlohner Rathäusern haben, brauchen ab sofort keinen 3G-Nachweis mehr vorzeigen. Auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt müssen nicht mehr nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Eine Maskenpflicht gilt aber weiterhin - vorerst bis Ende Mai – dann tritt eine neue landesweite Corona-Schutzverordnung in Kraft und die Lage wird noch einmal neu bewertet.
Das bedeutet, dass dann auch der Corona-bedingte Sicherheitsdienst in Rathaus I nicht mehr benötigt wird.
Auch vor den städtischen Sitzungen wird es zukünftig keine Kontrollen mehr durch den Sicherheitsdienst geben.
In den Freizeit- und Kultureinrichtungen der Stadt Iserlohn wird die 3G-Regelung ebenfalls abgeschafft. Sowohl im Stadtmuseum, dem Stadtarchiv, in der Galerie, den Büchereien, der Volkshochschule, der Musikschule, im Parktheater und auch im Standesamt gilt aber – wie auch in den Rathäusern I und II – nach wie vor eine Maskenpflicht. Gleiches gilt auch für den Sonnentreff.