Google Street View - Muster für Widerspruch
Was ist Google Street View?
Google befährt seit dem Jahre 2008 die Straßen der Städte und Gemeinden in Deutschland mit Fahrzeugen, auf denen sich Kameras befinden, um Straßenpanoramen für den Internetdienst Google Street View aufzunehmen. Das Unternehmen beabsichtigt, die Bilder mit Häusern und Straßenabschnitten für jeden sichtbar im Internet zu veröffentlichen. Die Ängste und Bedenken, die sich teilweise in der Öffentlichkeit artikulieren, sind nicht unbegründet. So können Personen in einer kompromittierenden Situation aufgenommen oder Hauseigentümer, die das Erscheinungsbild ihres Grundstücks geheim halten wollen, plötzlich einer weltweiten Öffentlichkeit preisgegeben werden.
Bürgerinnen und Bürger können widersprechen!
Das Bundesverbraucherschutzministerium empfiehlt daher betroffenen Bürgern, die eine Veröffentlichung ablehnen, vorsorglich von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen, damit die Fotos nicht im Internet publiziert werden können. Im Widerspruch muss das Gebäude zusätzlich zur Adresse näher beschrieben werden (zum Beispiel die Farbe des Hauses, Balkone, markante Gebäude in der Umgebung oder sonstige Auffälligkeiten), damit es auch unabhängig von der genauen Hausnummer identifiziert werden kann.
Muster für einen Widerspruch - Klicken Sie bitte hier...
Datenschutzrechtliche Bewertung!
Die obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich haben digitale Straßenansichten, insbesondere im Internet, datenschutzrechtlich bewertet und folgenden Beschluss gefasst:
"Bei digital erfassten Fotos von Gebäude- und Grundstücksansichten, die über Geokoordinaten eindeutig lokalisiert und damit einer Gebäudeadresse und dem Gebäudeeigentümer sowie den Bewohnern zugeordnet werden können, handelt es sich in der Regel um personenbezogene Daten, deren Erhebung und Verarbeitung nach dem Bundesdatenschutzgesetz zu beurteilen ist. Die Erhebung, Speicherung und Bereitstellung zum Abruf ist nur zulässig, wenn nicht schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen. Bei der Beurteilung schutzwürdiger Interessen ist von Bedeutung, für welche Zwecke die Bilddaten verwendet werden können und an wen diese übermittelt bzw. wie diese veröffentlicht werden.
Die obersten Aufsichtsbehörden sind sich einig, dass die Veröffentlichung von georeferenziert und systematisch bereit gestellten Bilddaten unzulässig ist, wenn hierauf Gesichter, Kraftfahrzeugkennzeichen oder Hausnummern erkennbar sind. Den betroffenen Bewohnern und Grundstückeigentümern ist zudem die Möglichkeit einzuräumen, der Veröffentlichung der sie betreffenden Bilder zu widersprechen und dadurch die Bereitstellung der Klarbilder zu unterbinden. Keine schutzwürdigen Interessen bestehen, wenn die Darstellung der Gebäude und Grundstücke so verschleiert bzw. abstrakt erfolgt, dass keine individuellen Eigenschaften mehr erkennbar sind. Um die Möglichkeit zum Widerspruch schon vor der Erhebung zu eröffnen, sollte die geplante Datenerhebung mit einem Hinweis auf die Widerspruchsmöglichkeit rechtzeitig vorher bekannt gegeben werden. Die Widerspruchsmöglichkeit muss selbstverständlich auch noch nach der Veröffentlichung bestehen."






