Ombudsstelle für Korruptionsprävention
Die Stadt Iserlohn hat seit dem 1. September 2010 eine Ombudsstelle für Korruptionsprävention eingerichtet. Als Vertrauensperson für die Aufgabe der Ombudsstelle konnte Richter a.D. Gert Buchholz gewonnen werden. Die Stadt Iserlohn schloss mit ihm eine Vereinbarung über die Tätigkeit als
Ombudsmann (PDF-Dokument) .
Gert Buchholz übt seine Tätigkeit als Ombudsmann ehrenamtlich für die Stadt Iserlohn aus. Er wohnt in Iserlohn, ist Jahrgang 1943 und hat Rechtswissenschaften in Münster studiert. Sein Referendariat absolvierte er am Landgericht Bielefeld und trat dort auch seine erste Richterstelle an. Von Ende 1974 bis zur Pensionierung im August 2008 war er Richter am Amtsgericht Iserlohn und dabei überwiegend als Vorsitzender des Schöffengerichts tätig.
Gert Buchholz ist telefonisch unter der Nummer 02374 / 2043 und per E-Mail unter ombudsstelle(at)iserlohn.de erreichbar.
Die Einrichtung der Ombudsstelle geht zurück auf einen Antrag der CDU-Fraktion aus April 2009 und ist Bestandteil der “Dienstanweisung Korruptionsprävention” der Stadtverwaltung. Damit wird auch der Umsetzung des in 2005 in Kraft getretenen Korruptionsbekämpfungsgesetzes Rechnung getragen:
Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch darauf, dass die Dienstkräfte der Stadtverwaltung Iserlohn ihre Aufgaben nach Recht und Gesetz, also unparteiisch und gerecht erfüllen. Es darf in der Öffentlichkeit nicht der Eindruck entstehen, dass persönliche Beziehungen oder Vorteile die Entscheidungen der Dienstkräfte im öffentlichen Dienst beeinflussen können.
Korruption untergräbt bei den Bürgerinnen und Bürgern das Vertrauen in gerechte Aufgabenerfüllung. Um Korruption wirksam zu verhindern, muss deshalb bereits jeder Anschein, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung für persönliche Vorteile in Zusammenhang mit ihrer Aufgabenerfüllung empfänglich sein könnten, wirksam vermieden werden.
Deshalb soll die Ombudsstelle als zentraler Ansatz zur Vorbeugung von Korruption Ansprechpartnerin für alle Mitarbeiter der Stadtverwaltung sein. Genauso gut können sich aber auch alle Bürgerinnen und Bürger, Firmen, Vereine u. a. an die Ombudsstelle wenden, wenn sie den Verdacht von Korruption in einer Dienststelle der Stadtverwaltung haben. Der Ombudsmann soll vor allem beraten, aber auch Hinweisen nachgehen und die erforderlichen Maßnahmen einleiten. Auf Wunsch werden die Hinweise an die Ombudsstelle vertraulich behandelt.
Im Rahmen eines Pressegespräches am 30. August 2010 im Iserlohner Rathaus unterzeichneten Bürgermeister Dr. Peter Paul Ahrens und Gert Buchholz eine Vereinbarung über die Tätigkeit als Ombudsmann der Stadt
Iserlohn im Rahmen der Korruptionsprävention und Korruptionsabwehr.








