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Gutachterausschuss für Grundstückswerte

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte ist als Einrichtung des Landes ein neutrales, von der Stadt Iserlohn als Behörde weisungsunabhängiges Kollegialgremium. Die Mitglieder des Gutachterausschusses werden von der Bezirksregierung nach Anhörung der zuständigen Gebietskörperschaft bestellt; sie sind überwiegend Sachverständige aus den Bereichen Architektur-, Bauingenieur-, Bank- und Vermessungswesen und Sachverständige für den Immobilienmarkt sowie für spezielle Bewertungsfragen. Die Mitgliedschaft ist ehrenamtlich. Die Anzahl der dem Ausschuss angehörenden Gutachter beträgt zurzeit 9.

Für die Arbeit des Gutachterausschusses sind insbesondere das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01. Juli 2004, die Wertermittlungsverordnung (WertV) vom 6. Dezember 1988 und die Gutachterausschussverordnung Nordrhein-Westfalen (GAVO NW) vom 10. Januar 2006 maßgeblich.

Zur Vorbereitung und Durchführung der Tätigkeiten des Gutachterausschusses stellt die Stadt Iserlohn eine Geschäftsstelle zur Verfügung, die fachlich der ausschließlichen Weisung des Gutachterausschusses bzw. seines Vorsitzenden untersteht.

Zu den wesentlichen Aufgaben des Gutachterausschusses gehören:

Um zu marktorientierten Werten zu gelangen, muß gemäß § 195 (1) BauGB jeder Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt oder auch im Wege eines Tausches zu übertragen, als Abschrift von der beurkundenden Stelle dem Gutachterausschuss übersandt werden. Die im jeweiligen Jahr übersandten Kaufverträge und sonstigen Urkunden, die nach bewertungstechnischen und mathematisch-statistischen Methoden ausgewertet werden, sind Grundlage des jährlich erscheinenden Grundstücksmarktberichtes.