Eine der wesentlichsten Aufgaben des Gutachterausschusses ist die Ermittlung von Bodenrichtwerten für Bauland (§ 196 BauGB). Diese werden vom Gutachterausschuss jährlich zum Stichtag 01.01. des jeweiligen Jahres ermittelt.
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben wurde der Stichtag für die Ermittlung der Bodenrichtwerte vom 31.12. eines jeden Jahres auf den 01.01. des Folgejahres verlegt. Es existiert deshalb keine Bodenrichtwertkarte 2003.
Bodenrichtwerte sind aus Kaufpreisen ermittelte durchschnittliche Lagewerte.
Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert, er ist vielmehr bezogen auf typische Nutzungs- und Wertverhältnisse in der jeweiligen Bodenrichtwertzone, er berücksichtigt nicht die besonderen Eigenschaften einzelner Grundstücke.
Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie z.B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Erschließungszustand, Bodenbeschaffenheit und Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen seines Bodenwertes vom Bodenrichtwert.
Die Bodenrichtwerte stehen in gedruckter Form als Bodenrichtwertkarte auf Basis der Deutschen Grundkarte zur Verfügung.
Gebührenfreie Auskünfte aus der Bodenrichtwertkarte erhalten Sie telefonisch unter:
02371 / 217-2463   Frau Wehner
02371 / 217-2464   Frau Krysiak
ist das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte in Nordrhein-Westfalen.
Unter http://www.boris.nrw.de können alle Bodenrichtwertkarten in NRW gebührenfrei [ohne Registrierung] eingesehen werden.
Registrierte Nutzer können sich bei Bedarf einen gebührenpflichtigen Ausdruck in Form eines PDF-Dokumentes erstellen [5,- € pro Ausdruck]