Was braucht man zur Begründung einer Lebenspartnerschaft?
Zwei Personen des gleichen Geschlechts können eine Lebenspartnerschaft begründen.
Nicht möglich ist dies z.B. bei
- Personen, die verheiratet sind oder schon in einer Lebenspartnerschaft leben
- Verwandten in gerader Linie
- voll- und halbbürtigen Geschwistern
- Minderjährigkeit
Lebenspartner(innen) sind einander zu Fürsorge und Unterstützung sowie zur gemeinsamen Lebensgestaltung verpflichtet. Sie tragen füreinander die Verantwortung.
Der erste "amtliche Schritt" auf dem Weg in die Lebenspartnerschaft ist die förmliche Anmeldung beim Standesamt. Sie wird von einem Standesamt entgegengenommen, in dessen Bezirk eine/r der Partner(innen) den Haupt- oder Nebenwohnsitz hat. Haben die Partner(innen) unterschiedliche Wohnsitze oder hat eine(r) der Partner(innen) mehrere Wohnsitze, so haben sie die Wahl unter mehreren zuständigen Standesbeamten.
In Iserlohn gibt es zwei Standesämter:
- Standesamt Iserlohn I für den Bereich der Innenstadt Iserlohn und die Ortsteile Calle, Wermingsen, Kesbern, Griesenbrauck, Iserlohnerheide, Sümmern, Kalthof, Drüpplingsen, Hennen, Rheinen
- Standesamt Iserlohn II für den Bereich der Ortsteile Letmathe, Lössel, Dröschede, Oestrich
Bitte melden Sie sich zunächst bei dem für Ihren Wohnsitz-Ortsteil zuständigen Standesamt. Wenn Sie Ihre Lebenspartnerschaft in Barendorf oder im Floriansdorf begründen wollen, so stimmen Sie den Termin bitte mit dem Standesamt Iserlohn I ab.
Wenn Sie beide nicht in Iserlohn wohnen und trotzdem gern hier Ihre Lebenspartnerschaft begründen wollen - kein Problem, wenn Sie in Nordrhein-Westfalen wohnen. Bitte melden Sie sich dann zunächst bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Standesamt.
Bei der Anmeldung geht es nicht nur darum, Termine zu vereinbaren. Sie dient vor allem dazu festzustellen, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Begründung Ihrer Lebenspartnerschaft erfüllt sind, oder ob Ihrem Wunsch "Hindernisse" entgegenstehen. Dazu müssen Sie geeignete Unterlagen vorlegen. Außerdem müssen Sie bei der Anmeldung eine Erklärung über den Vermögensstand abgeben. Sie können wählen,
- ob Sie den Vermögensstand der Ausgleichsgemeinschaft wollen oder
- ob Sie einen Lebenspartnerschaftsvertrag bei einem Notar schließen.
Welche Nachweise und Dokumente speziell für die Begründung Ihrer Lebenspartnerschaft erforderlich sind, sagen wir Ihnen gerne. Hier können Sie sich bereits vorab informieren, welche Unterlagen benötigt werden:
- wenn beide Partner(innen) die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
- wenn ein oder beide Partner(innen) eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen.
Sie sollten sich möglichst frühzeitig anmelden. Die Anmeldung ist 6 Monate gültig. Das bedeutet, dass Sie innerhalb von 6 Monaten nach der Anmeldung Ihre Lebenspartnerschaft begründen können. Sollten Sie nicht auf einen bestimmten Wunsch-Termin für Ihr Ja-Wort festgelegt sein, gibt es häufig auch kurzfristig freie Termine.
Bei Fragen rufen Sie uns bitte an oder kommen kurz zu dem für Sie zuständigen Lebenspartnerschaftsbüro der Standesämter:
Standesamt Iserlohn I
Tel.: 02371 / 217 - 1810, - 1811
Fax: 02371 / 217 - 2976
E-Mail: standesamt(at)iserlohn.de
Standesamt Iserlohn II
Tel.: 02374 / 9309 - 70, - 72
Fax: 02374 / 9309 - 80
E-Mail: standesamt-2(at)iserlohn.de






