Landtagswahl am 13. Mai 2012
Wahlrecht

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag

  1. Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist,
  2. das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und
  3. mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Nordrhein-Westfalen seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Landes hat.

Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist

  1. derjenige, für den zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers die in § 1896 Abs. 4 und § 1905 des Bürgerlichen Gesetzbuches bezeichneten Angelegenheiten nicht erfasst,
  2. wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.

Der Wähler kann nur in dem Stimmbezirk wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Inhaber eines Wahlscheines können in jedem Stimmbezirk des Wahlkreises 121 oder durch Briefwahl wählen.
Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können beim Wahltamt beantragt werden. In Iserlohn sind rund 71.000 Bürgerinnen und Bürger für die Landtagswahl wahlberechtigt.

Ausführliche Informationen zur Landtagswahl und zum Wahlrecht gibt es auch auf der Internet-Seite des Ministeriums für Inneres und Kommunen NRW. Bitte klicken Sie hier....

Ihre Ansprechpartner sind:
Bürgerservice (umfasst Einwohnermeldeamt, Einbürgerungen, Wahlen, Sozialversicherung) -Ressort Sicherheit, Bürger, Feuerwehr-
Raum 019
Rathaus I, Erdgeschoss, 
Schillerplatz 7 (für Navigationsgeräte: Rathausstraße), 58636 Iserlohn
Tel: 02371/217-1660
Fax: 02371/217-2974
Bürgerservice (umfasst Einwohnermeldeamt, Einbürgerungen, Wahlen, Sozialversicherung) -Ressort Sicherheit, Bürger, Feuerwehr-
Raum 018
Rathaus I, Erdgeschoss, 
Schillerplatz 7 (für Navigationsgeräte: Rathausstraße), 58636 Iserlohn
Tel: 02371/217-1661
Fax: 02371/217-2974