Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen

Aktuelle Information:

Der Rat der Stadt Iserlohn hat am 31. Januar 2012 aufgrund eines Antrages der CDU-Fraktion vom 19. Dezember 2011 (PDF-Dokument) beschlossen, den Vollzug der Bestimmungen der Satzungen zur Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen bis zur Klärung der durch das geplante neue Landeswassergesetz entstehenden Rechtslage auszusetzen, siehe auch Drucksache 8/1467 (PDF-Dokument).

Was muss geprüft werden? Wer hat die Prüfung zu veranlassen?

  1. Private Abwasserleitungen, die unzugänglich im Erdreich verlegt sind und dem Fortleiten von Schmutz- und Mischwasser dienen, sind auf Dichtheit zu prüfen. Dies gilt auch für die Abwasserleitungen nicht kanalisierter Grundstücke mit Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben. Ausgenommen sind nur Regenwasserleitungen, die auch an einen städtischen Regenwasserkanal angeschlossen sind.
  2. Zu den privaten Abwasserleitungen gehören die Grundleitungen unter dem Haus und der Kanalanschluss. Der Kanalanschluss endet am städtischen Kanal, der in der Regel in der Straße verlegt ist.
  3. Die Dichtheitsprüfung hat der Grundstückseigentümer zu veranlassen. Die Dichtheitsprüfungen kosten erfahrungsgemäß zwischen 200 und 500 Euro.  

Bis wann muss geprüft werden?

  1. Eine Dichtheitsprüfung ist unverzüglich nach der Errichtung oder einer wesentlichen Änderung der Abwasserleitung noch vor ihrer Inbetriebnahme durchzuführen. Als wesentliche Änderung ist jede Erweiterung und nicht nur unerhebliche Umbauarbeit anzusehen. Es sind alle Leitungen zu prüfen, auch die, die von der Änderung nicht betroffen sind.
  2. Die erstmalige Dichtheitsprüfung bestehender Abwasserleitungen ist in den Wasserschutzzonen bis zu dem in einer Satzung der Stadt Iserlohn genannten Zeitpunkt durchzuführen. Der nördliche Bereich der Stadt Iserlohn, der sich innerhalb der Wasserschutzzone der Wassergewinnungsanlage an der Ruhr befindet, wurde in verschiedene Gebiete aufgeteilt. In den Gebieten gelten unterschiedliche Zeitpunkte.

    Ob Ihr Grundstück in der Wasserschutzzone liegt und welcher Zeitpunkt für Sie gilt, können Sie dem Anhang der Satzung entnehmen oder mit der nachfolgenden Abfrage feststellen. 

    - Satzung

    - Abfrage

    - Übersicht der Gebiete in der Wasserschutzzone

    - Wasserschutzzonen im Märkischen Kreis

  3. Die erstmalige Dichtheitsprüfung der übrigen privaten Abwasserleitungen außerhalb der Wasserschutzzone ist bis zum 31. Dezember 2015 durchzuführen.

    Diesen, durch das Landeswassergesetz festgelegten Zeitpunkt, beabsichtigt die Stadt Iserlohn durch eine weitere Satzung aufzuheben und gebietsweise neu festzulegen. Die Zeitpunkte werden in der Mehrzahl nach dem 31. Dezember 2015 liegen.
    Wir werden Sie auf dieser Internetseite über die aktuelle Entwicklung rechtzeitig informieren.

Dichtheitsprüfungen der privaten Abwasserleitungen sind alle 20 Jahre zu wiederholen.  

Wer prüft?

Die Dichtheit der Abwasserleitungen ist von einem Sachkundigen zu prüfen. Er hat die Prüfung und das Prüfergebnis zu protokollieren. Das Protokoll ist vom Sachkundigen zu unterschreiben.

Von der Stadt Iserlohn werden nur die Dichtheitsprüfungen anerkannt, die von Sachkundigen durchgeführt wurden, die die Anforderungen der Verwaltungsvorschrift des Landes erfüllen.

- Verwaltungsvorschrift des Landes

Anfang Dezember 2009 hat das Land Nordrhein-Westfalen entsprechend der Verwaltungsvorschrift im Internet eine Liste mit Sachkundigen veröffentlicht. Die Dichtheitsprüfung der dort genannten Sachkundigen wird von der Stadt Iserlohn anerkannt, wenn das Prüfungsergebnis ausreichend dokumentiert ist. Nach der Veröffentlichung der Landesliste ist die bis dahin von der Stadt Iserlohn geführte Liste nicht mehr gültig.  

- Sachkundige

Die Aufnahme der Sachkundigen auf die Landesliste erfolgt z. Z. bereits nach einer einfachen formalen Prüfung. Die Führung des Sachkundigen auf der Landesliste ist weder eine Qualitätsgarantie für die angebotene Dichtheitsprüfung noch macht sie eine Aussage über die Seriösität des Sachkundigen. Zur Sicherheit sollte der Grundstückseigentümer den Sachkundigen und sein Angebot anhand einer Checkliste prüfen.

- Checkliste

Um einen gehobenen Qualitätsstandard bei den Dichtheitsprüfungen durchzusetzen, hat die Stadt Iserlohn gemeinsam mit mehr als 50 Städten und Gemeinden in NRW (KomNetGEW) ein Zertifizierungsverfahren initiiert, das bei der Ausbildung und Prüfung der Sachkundigen den Forderungen der Verwaltungsvorschrift genügt. Die vom IKT nach den Regeln des KomNetGEW zertifizierten Sachkundigen erfüllen die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Liste des Landes NRW. Sachkundige mit einer KomNetGEW-Zertifizierung unterliegen einer Qualitätsüberwachung der Mitgliederkommunen. Sollte der beauftragende Grundstückseigentümer mit den Geschäftspraktiken dieser Sachkundigen nicht zufrieden sein, kann er über die Stadt Iserlohn ein Beschwerdeverfahren veranlassen.

- zertifizierte Sachkundige 

Dichtheitsprüfungen, die bis zur Veröffentlichung der Landesliste von Sachkundigen durchgeführt wurden, werden von der Stadt Iserlohn anerkannt, wenn die Dichtheitsprüfung durch Unterlagen (Protokolle / Druckprotokolle, Haltungsgrafiken, Lagepläne, Skizzen) nachvollziehbar belegt ist und die Sachkunde des Prüfers an Hand von Ausbildungsnachweisen erkennbar ist.

Wie wird geprüft?

Bei den Anforderungen an die Dichtheitsprüfung orientiert sich die Stadt Iserlohn an allgemeinen technischen Regelwerken (DIN 1986-30, DIN EN 1610, DWA A 139, DWA M 143-6, DWA A142). Bei neu errichteten und wesentlich veränderten (Umbau/Erweiterung > 50 %) Abwasserleitungen ist  eine Druckprüfung nach DIN EN 1610 mit Wasser oder Luft durchzuführen. Die gilt für alle Abwasserleitungen, unabhängig davon, ob sie sich in einer Wasserschutzzone befinden und/oder der Fortleitung häuslichen oder gewerblichen Abwassers dienen.

Bei vorhandenen Abwasserleitungen, die vor dem 01. Januar 2008 errichtet wurden, kann ein Dichtheitsprüfung durch Kanal-TV reichen, wenn keine sichtbaren Schäden und Fremdwassereintritte festgestellt wurden. Auch eine Wasserstandsfüllprüfung, bei der ein Druck von 0,05 bar über 15 Minuten gehalten werden muss, ist als Dichtheitsprüfung zulässig.

Die Dichtheitsprüfungen sind vom Sachkundigen sach- und fachgerecht zu dokumentieren. Er hat eine Bescheinigung über das Ergebnis der Dichtheitsprüfung zu fertigen:

- Bescheinigung

- Anlage zur zur Bescheinigung

Die Anlage ist beizufügen, wenn die Bescheinigung für die Dokumentation nicht ausreicht.

 

Weiter Bestimmungen für die Dichtheitsprüfung finden sie hier:

Prüfbestimmungen

Sind Dränagen angeschlossen?

Bei der Dichtheitsprüfung ist die Feststellung zu treffen, ob eine Dränage an eine Misch- oder Schmutzwasserleitung angeschlossen ist. Ist eine Dränage angeschlossen, ist die Feststellung durch den Sachkundigen auf der Bescheinung über das Ergebnis der Dichtheitsprüfung zu vermerken.

Gemäß der Entwässerungssatzung der Stadt Iserlohn ist der Anschluss von Dränagen an einen städt. Schmutz- oder Mischwasserkanal verboten. Die Feststellung eines Dränageanschlusses bedeutet jedoch nicht, dass der Dränageanschluss in jedem Fall zu beseitigen ist.  Ob die Dränage geduldet werden kann oder ob sie entfernt werden muss, entscheidet die Stadt Iserlohn nach Auswertung der Bescheinigungen im Einzelfall zu einem späteren Zeitpunkt.

Was geschieht mit den Prüfunterlagen?

Die Prüfungsunterlagen (Dichtheitsbescheinigung, Lagepläne, Protokolle usw.) sind als Nachweise vom Grundstückseigentümer aufzubewahren und der Stadt Iserlohn nur auf Verlangen vorzulegen.

Die Stadt Iserlohn wird eine Kopie der Bescheinigung über das Ergebnis der Dichtheitsprüfung in der Regel ungefähr drei Monate nach Ablauf der Frist für die Dichtheitsprüfung vom Grundstückseigentümer anfordern. Die Kopie verbleibt bei der Stadt.

Sind die Bescheinigungen nicht aussagekräftig genug (fehlt z. B. die Aussage ob eine Dränage vorhanden ist oder nicht), sind die übrigen Prüfunterlagen ebenfalls vorzulegen. Diese Unterlagen erhält der Grundstückseigentümer nach der Auswertung zurück.

Dicht oder nicht dicht? Was ist zu tun, wenn die Abwasserleitungen nicht dicht sind?

Wurden bei einer Dichtheitsprüfung Schäden festgestellt, muss eine Bewertung der Schäden erfolgen, die Sanierungstechnik bestimmt werden und ein Zeitplan für die Sanierung festgelegt werden.

Die Bewertung festgestellter Schäden hat der Sachkundige an Hand des Bildreferenzkataloges des Landes Nordrhein-Westfalen durchzuführen. Er stuft die Schäden in die Schadensklassen ein und legt die Sanierungsfristen fest.

  • Schäden der Klasse A sind sofort zu sanieren. Ihre Sanierung sollte innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen sein.
  • Schäden der Klasse B sind innerhalb von 5 Jahren zu sanieren.
  • Schäden der Klasse C bedürfen vorerst keiner Sanierung. Es reicht eine Überwachung der Schäden im Rahmen der wiederkehrenden Prüfung.

Eine Verlängerung der o. g. Fristen ist in Absprachen mit der Stadt Iserlohn in Härtefällen möglich.

Es empfiehlt sich, grundsätzlich für die Sanierung mehrere Angebote einzuholen und nicht sofort den Auftrag an die Firma zu vergeben, die die Dichtheitsprüfung durchgeführt hat. Das erste Angebot bietet oft nicht die kostengünstigste und beste Lösung. Häufig ist die Neuverlegung schadhafter Grundleitungen unter der Kellerdecke  preiswerter als ihre Sanierung.

Vor einer Auftragsvergabe sollte der Gundstückseigentümer prüfen, ob die erforderlichen Sanierungsarbeiten an den Abwasserleitungen nicht zum Umfang seiner Gebäudeversicherung gehören und dazu seinen Versicherungsvertreter befragen. Der Grundstückseigentümer sollte darauf achten, dass dieser Versicherungsschutz auch bei einer Vertragsumstellung erhalten bleibt.  

Gibt es finanzielle Hilfen?

Ab Juni 2012 bietet die staatliche NRW.BANK unter dem Titel "NRW.Sanierung Privater Hausanschlüsse" ein neues Förderprogramm an. Gefördert wird die Sanierung privater Abwasseranlagen von selbstgenutzem Wohnungseigentum durch Privatpersonen. Die Förderung erfolgt durch ein zinsgünstiges Darlehen.

Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Rundschreiben der NRW.BANK dem ein Merkblatt beigefügt ist oder den Service-Informationen der NRW.BANK im Internet.

Das Programm der staatliche KfW Bankengruppe mit ihrem Programm "Wohnraum modernisieren - Standard" (Programmnummer 141) das Dichtheitsprüfung und die Sanierung von Abwasserleitungen durch den privaten Hauseigentümer förderte wurde Ende 2011 eingestellt.

Darüber hinaus kann der Grundstückseigentümer einen Teil der Sanierungskosten (nicht die Aufwendungen für die Dichtheitsprüfung!) als Handwerkerleistung steuerlich absetzen. Bis zu einem Höchstbetrag von 1.200 € können 20 % des Arbeitskostenanteils auf der Baustelle (max. 6.000 €) geltend gemacht werden.

Weitere Informationen!

Nützliche Links und Broschüren!

Wenn noch Fragen offen sind, beraten Sie gerne die Mitarbeiter der Stadtentwässerung
Abteilung Stadtentwässerung -Bereich Stadtbauwesen-
Raum 223
Rathaus II, 2. Obergeschoss, 
Werner-Jacobi-Platz 12 (für Navigationsgeräte: Rathausstraße), 58636 Iserlohn
Tel: 02371/217-2759
Fax: 02371/217-4662
Abteilung Stadtentwässerung -Bereich Stadtbauwesen-
Raum 212
Rathaus II, 2. Obergeschoss, 
Werner-Jacobi-Platz 12 (für Navigationsgeräte: Rathausstraße), 58636 Iserlohn
Tel: 02371/217-2760
Fax: 02371/217-4662
Abteilung Stadtentwässerung -Bereich Stadtbauwesen-
Raum 211
Rathaus II, 2. Obergeschoss, 
Werner-Jacobi-Platz 12 (für Navigationsgeräte: Rathausstraße), 58636 Iserlohn
Tel: 02371/217-2758
Fax: 02371/217-4662
Abteilung Stadtentwässerung -Bereich Stadtbauwesen-
Raum 212
Rathaus II, 2. Obergeschoss, 
Werner-Jacobi-Platz 12 (für Navigationsgeräte: Rathausstraße), 58636 Iserlohn
Tel: 02371/217-2725
Fax: 02371/217-4662