Sümmerner Straße
Benennungsdatum
Frühere Bezeichnungen a) „Kreisstraße“ (Adressbuch 1939), b) „Landstraße“ L 680 vor 1961. Heutiger Name seit 07.10.1975 (I e)
Lage
Straße zwischen Barendorfer Straße und Baarstraße nach Nordost zur Stadtgrenze Menden // Straße in der Karte anzeigen
Erläuterung

Eines wissen die Sümmeraner heute noch nicht: was ihr Ortsname bedeutet, der etwa mit folgenden Schriftvarianten bezeugt ist: „Sumberen“ (1204), „Sumberyn“ (1238), „Sumberne“ (1254), „Summeren“ (1255), „Sumburen“ (1257), „Sumbere“ (1262), „Sumborn“ (1271), „Sumberen“ (1274), „Sumbern“ (1280), „Sumeren“ (1313), „Summeren“ (1338), „Zumeren“ (1403), „Zummeren“ (1406), „Summerhen“ (1455) usw. Ob nun „sonnige Wohnplätze“ (Hermann Esser), „Süd-Wohnungen“ (Leopold Woeste), „einige Bauern“ (Franz-Josef Spiekermann) oder „Sonnen-Born“ die richtige Deutung des Ortsnamens ist, bleibt weiterhin offen.
Die Sümmeraner Bauern unterstellten sich, um Kriegsdiensten für Karl den Großen zu entgehen, wahrscheinlich dem Erzbischof von Köln, der in Menden einen Oberhof besaß. Die Bauernschaften kamen dann vermutlich durch Schenkung, Verpfändung oder Tausch spätestens 1160 an das Domkapitel zu Köln und blieben bis 1802 dessen Eigentum.
Es gehörten 24 Höfe zur „Villikation“ (Haupthof) Sümmern, von denen drei in der Grafschaft (Hohen-)Limburg und zehn weitere in der Grafschaft Altena-Mark (in Kalthof, Iserlohn, Brockhausen bei Deilinghofen, Frohnhausen und Dellwig bei Fröndenberg) lagen.
In Sümmern selbst lagen die Höfe in Rombrock, Scheda, Sümmerheide, Trecklenkamp, Wulfringsen, Köbbingsen, Hasenohl, Uhlenburg, Huckstelle, Marienbrunnen, Bixterheide, Bixterhausen, Gaxberg, Ostsümmern und Hembrock.
Sümmern war eine Dorfsiedlung mit Adelssitz und Kirche. Im Jahr 1204 überträgt das Domkapitel Köln dem zum niederen Adel gehörenden „Gerlach von Sumberne“ und seinen gesetzlich leiblichen Erben wegen ihrer Treue und unermüdlichen Dienstbarkeit seinen Hofesverband in Sümmern gegen eine jährliche Pacht. Sein Nachfolger wird als „miles“ (Ritter) bezeichnet.
Im Jahre 1275 wird der Verwalter des Oberhofs als „miles scultetus“ (Ritter und Schultheiß) bezeichnet, was bedeutet, dass der Verwalter der Herrschaft Sümmern in den Ritterstand aufgestiegen war, und dass es 1351 laut einer Urkunde inzwischen für dessen Nachfolger eine Burg gab. Durch zwei königliche Gesetze von 1220 und 1232 wurden Sümmern in seinem Territorium staatliche Hoheitsrechte zuerkannt. Sümmern wurde Gebietsstaat mit eigener Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung. Hier konnte allein das Domkapitel (zu dem Sümmern gehörte) Verordnungen erlassen, den Verwalter einsetzen und Steuern erlassen.
Zudem bildete die Herrschaft Sümmern ein eigenes Zollgebiet. Die Beamten des Erzbischofs von Köln, als Landesherr des in Menden angrenzenden Herzogtums Westfalen, versuchten immer wieder, in die Gerichts- und Steuerhoheit des Territoriums Sümmern einzugreifen. Das über keine militärische Einheit verfügende, weit entfernte Domkapitel zu Köln konnte dies nicht immer verhindern. Dies geschah insbesondere, als die Herrschaft Sümmern im 16. Jh. zwei Mal durch Witwen verwaltet werden musste. Auch der Verwalter selbst war eine Gefahr. Als Philipp von der Recke um 1500 fünfzehn der insgesamt 24 Höfe verschleuderte, mussten von dessen Nachfolger alle (bis auf einen Hof) mit großen Beschwerden wieder zurückerworben werden. 1579 ließen sich die Burgherren von Sümmern „Erbherren“ nennen, nachdem es ihnen gelang, einen Erbanspruch auf die Burg zu Sümmern durchzusetzen. Einer stolzen Vergangenheit kann sich Sümmern rühmen, bildete es doch ein Sondergebiet, die Herrschaft oder Herrlichkeit Sümmern, ein Territorium mit eigenem Gericht und Sonderrechten, deren Ausübung man eifersüchtig überwachte. 1635 wird es wohl deshalb auch vom Kurfürsten von Köln als „Freiheit Sümmern“ bezeichnet.
In Sümmern durfte sogar die Todesstrafe verhängt werden, ein Recht, das in den Städten nur die kurfürstlichen Richter vollziehen durften. 1687 bekundet der Stuhlherr Albert von Westrum, dass in Sümmern noch die „Malstätte“ (Gerichtstätte, Galgen) vorhanden sei.
Seit 1743 war Sümmern dann zumindest von Menden aus mit der ein Jahr zuvor von den Thurn und Taxis eingerichteten Postverbindung „Sauerländer Kurs“ verbunden. Denn 1784 berichtete der Arnsberger Postmeister: „Der Mendener Bote nimmt die Bestellung auf Menden und ringsdaher belegenen Dörfern, auch adligen Häusern und Klöstern, als Öhlinghausen, Dahlhausen, Sümmern, Hemmerde, Edelborg und Rödinghausen“.
Ende des 18. Jh‘s trennte man die Unterhöfe (24 Stück) vom Hauptgut.
Nach Einzug der Franzosen durch Napoleon wurde die Herrschaft Sümmern am 6.10.1802 zur „Commune“ (= Gemeinde) im Amt Menden und Herzogtum Westfalen als eine der drei Provinzen der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, die 1806 den Titel Großherzogtum erhielt, eingegliedert. Nach der Beendigung des Krieges der verbündeten Staaten gegen Napoleon fiel das Herzogtum Westfalen an Preußen. Sümmern gehörte nun als Gemeinde zum Kreis Iserlohn.
Sümmern genoss Mitte des 19. Jh‘s einen guten Ruf als Garten- und Obstbaugemeinde. Besonders war es wegen seiner Kirschen bekannt, was ihm den Ruf „Kirsch-Sümmern“ einbrachte.
Man hat die Sümmeraner Straße als Asphaltstraße gebaut, am 27.11.1928 abgenommen und dem Verkehr übergeben. Sie wurde wohl im Jahre 1934 zu einer Landstraße (L 680) hochgestuft, 1947 mit Linden umsäumt und in den 1950er Jahren noch weiter ausgebaut. Nach 1946 bekam sie die Bezeichnung LIO K 80 (Landstraße 1. Ordnung). Die Sümmerner Straße wurde die wichtigste Verbindungsstraße Sümmerns zur „Außenwelt“.
Am 1.1.1975, zur kommunalen Neuordnung, wurde das Gebiet Sümmern nach langem Tauziehen der Städte Iserlohn und Menden aufgeteilt. Der bevölkerungsreiche Westteil mit dem Dorfkern ging an die Stadt Iserlohn und der Ostteil mit den Bauernschaften Ostsümmern, Hembrock und Gaxberg an die Stadt Menden.

Quellen und Literatur

2019 im Auftrag des Stadtarchivs Iserlohn redigierter Auszug aus:
Holtmeier, Hermann; Reinertz, Manfred: Iserlohner Straßennamen erzählen, hrsg. vom Förderverein Iserlohner Museen e.V., Iserlohn 2009 (Beiträge zur Heimatkunde für Iserlohn und den märkischen Raum; Band 19)

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