Bildungsscheck

Beschäftigung sichern, Fachkräfte gewinnen und halten

Mit dem Bildungsscheck, finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF), fördert das nordrhein-westfälische Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales die Beteiligung an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen.

Die wesentlichen Kernelemente der Förderung sind:

im individuellen Zugang zum Bildungsscheck:

  • Zielgruppen: Einzelpersonen mit Wohnsitz in NRW, insbesondere Beschäftigte, Berufsrückkehrer:innen und Selbständige, Beschäftigte des öffentlichen Dienstes
  • Einkommen: Das zu versteuernde Jahreseinkommen beträgt maximal 40.000 Euro (bei Alleinstehende Personen /einzeln veranlagte Personen) – und maximal 80.000 Euro (bei gemeinsam veranlagten Personen).
  • Der Weiterbildungszuschuss beträgt 50% der Weiterbildungskosten, max. 500 Euro
  • Betriebsgröße: Unabhängig von Betriebsgröße
  • Anzahl: Ein Bildungsscheck pro Kalenderjahr
  • Fortbildungen: Berufsbezogene Bildungsangebote, auch E-Learning- oder Blended-Learning-Angebote

 

im betrieblichen Zugang zum Bildungsscheck

  • Zielgruppen: Alle Beschäftigten
  • Betriebsgröße: Weniger als 50 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente)
  • Anzahl: Maximal 10 Bildungsschecks pro Kalenderjahr
  • Fortbildungen: Berufsbezogene Bildungsangebote, auch E-Learning-Angebote / Blended-Learning-Angebote sowie Inhouse-Schulungen mit mind. 2 Teilnehmenden

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