Geschäftsbedingungen und Datenschutzerklärung der VHS Iserlohn

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Volkshochschule der Stadt Iserlohn

1.         Allgemeines

(1) Die Volkshochschule (vhs) ist das kommunale Weiterbildungszentrum der Stadt Iserlohn.

(2) Über die Preise und Honorare der vhs entscheidet der Rat der Stadt Iserlohn.

(3) Die Stadt Iserlohn hat als Träger der Einrichtung in der vhs-Satzung die Mitwirkungsrechte der Teilnehmenden geregelt. Die Satzung ist online über www.vhs-iserlohn.de verfügbar oder schriftlich als kostenlose Kopie in der vhs-Geschäftsstelle, Bahnhofsplatz 2, erhältlich.

(4) Die Unterrichtseinheiten der vhs dauern in der Regel 90 Minuten (das sind 2 Unterrichtsstunden), falls nicht anders angegeben. Die vhs führt ihr Angebot in der Woche vormittags, nachmittags und abends sowie an Wochenenden durch.

(5) Die Programmbereichsleitungen der vhs beraten interessierte Personen und Teilnehmende in allen pädagogischen und inhaltlichen Fragen, die mit dem Besuch von vhs-Weiterbildungsmaßnahmen zusammenhängen.

(6) Weiterführende Beratungen, insbesondere zur beruflichen Entwicklung und Förderprogrammen werden von speziell qualifizierten Beraterinnen durchgeführt und bedürfen einer Terminabsprache.

(7) Während der NRW-Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen finden in der Regel keine Veranstaltungen statt.

(8) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Veranstaltungen der vhs, auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden.

(9) Studienreisen, Exkursionen und Sonderveranstaltungen (z. B. bei Vermietungen), die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der vhs. Insoweit tritt die vhs nur als Vermittler auf. In diesem Fall gelten ausschließlich die AGB des dritten Veranstalters.

(10) Soweit in den Regelungen dieser AGB die weibliche Form verwendet wird, geschieht dies lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen auch für männliche Personen und für juristische Personen.

(11) Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z. B. Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB oder aus dem dem Verbraucher zustehenden Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften nichts Anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (Telefax, E-Mail, Login-Homepage der vhs). Erklärungen der vhs genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird.

(12) Die Weiterbildungsmaßnahmen sind allen Personen ab einem Alter von 15 Jahren zugänglich.

2.         Vertragsabschluss und Informationen zum Vertrag

(1) Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.

(2) Eine Anmeldung ist verbindlich. Die Anmeldungen werden in der Regel schriftlich per Anmeldekarte oder online unter www.vhs-iserlohn.de entgegengenommen. Die Verfügbarkeit der gebuchten Veranstaltung wird von der vhs schriftlich bestätigt.

(3) Die Anmeldende ist an ihre Anmeldung zwei Wochen lang gebunden (Vertragsangebot). Die Frist beginnt mit Eingang der Anmeldung bei der vhs. Der Veranstaltungsvertrag kommt vorbehaltlich der Regelung des Absatzes 4 entweder durch Anmeldebestätigung der vhs zu Stande oder dadurch, dass die Zwei-Wochen-Frist verstreicht, ohne dass die vhs das Vertragsangebot abgelehnt hat.

(4) Ist in der Ankündigung der Veranstaltung ein Anmeldeschlusstermin angegeben, so bedarf eine Anmeldung, die erst nach Anmeldeschluss bei der vhs eingeht, abweichend von Absatz 3 einer ausdrücklichen Annahmeerklärung. Erfolgt diese nicht, gilt die Anmeldung als abgelehnt.

(5) Mündliche und fernmündliche Anmeldungen sind abweichend von Ziffer 1 Absatz 11 verbindlich, wenn sie sofort oder jedenfalls innerhalb von zehn Tagen schriftlich angenommen werden.

(6) Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch die Regelungen der Absätze 3 und 5 nicht berührt.

(7) Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrages werden vertragliche Rechte und Pflichten nur zwischen der vhs als Veranstalterin und der Anmeldenden (Vertragspartnerin) begründet. Die Anmeldende kann das Recht zur Teilnahme auch für eine dritte Person (Teilnehmerin) begründen. Diese ist der vhs namentlich zu benennen. Eine Änderung in der Person der Teilnehmerin bedarf der Zustimmung der vhs. Diese darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern.

(8) Die Anmeldeangaben werden über Datenverarbeitung erfasst und gemäß den Be-stimmungen des Datenschutzrechtes Nordrhein-Westfalen verarbeitet. Die Weiterverarbeitung der statistischen Angaben erfolgt anonym.

(9) Die Vertragssprache ist Deutsch.

3.       Entgelt und Veranstaltungstermin

(1) Das Veranstaltungsentgelt wie auch der Veranstaltungstermin und die -dauer ergeben sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung der vhs (Programm, Aushang, Preisliste etc.).

(2) Wird die Mindestteilnehmerzahl nach § 6 Absatz 4 der Satzung der vhs zehn Tage vor Beginn der Veranstaltung bzw. nach dem ausgeschriebenen Anmeldedatum nicht erreicht (in der Regel zehn Personen), kann die Veranstaltung von der vhs abgesetzt  oder die Durchführung der Veranstaltung von einer angemessenen Erhöhung des Entgeltes oder einer Verkürzung der Veranstaltungsdauer nach Absprache mit den interessierten TN abhängig gemacht werden. Die vhs wird dann das Entgelt für diese Veranstaltung neu festsetzen. In diesem Fall werden Ermäßigungen nach Ziffer 4 nur auf das ursprüngliche Kursentgelt eingeräumt. Ein auf Grund der Neufestsetzung zusätzlich zu entrichtendes Entgelt wird auf alle TN gleichmäßig umgelegt.

(3) Für Auftragsmaßnahmen (z. B. Firmenschulungen) erhebt die vhs im Einzelfall festzusetzende, mindestens kostendeckende Entgelte.

(4) Das Entgelt wird mit der Anmeldung fällig. Die Zahlungspflicht gegenüber der Stadt Iserlohn besteht, auch wenn die Veranstaltung nicht oder unregelmäßig besucht wird.

(5) Hat die vhs gegenüber einer Vertragspartnerin eine offene Forderung aus vorhergehenden Semestern, kann sie diese von der Teilnahme ausschließen. Mit Begleichung der offenen Forderungen wird die Veranstaltungsteilnahme wieder zugelassen.

(6) Teilnahmebescheinigungen, die den Inhalt der besuchten Veranstaltung auflisten, werden nach regelmäßiger Teilnahme und auf Bestellung gegen Entgelt (s. Preisliste) ausgestellt.

4.       Ermäßigung und Befreiung von Entgelten

(1) Befreit von der Zahlung des Entgeltes sind TN an den vom Land Nordrhein-Westfalen geförderten Schulabschlusskursen; es wird lediglich eine Umlage zur Deckung von Materialkosten erhoben. Ebenso sind TN von Veranstaltungen der politischen Bildung, Kursen in der JVA sowie Veranstaltungen zur Eigenwerbung der vhs entgeltbefreit.

(2) Personen, die Arbeitslosengeld II (Jobcenter), Leistungen aus der Grundsicherung oder andere vergleichbare Sozialleistungen (SGB XII 3. oder 4. Kapitel) oder Leistungen nach AsylbLG beziehen, erhalten für eine Weiterbildungsmaßnahme pro Semester eine 100 %ige Entgeltermäßigung.

Darüber hinaus erhalten eine 50 %ige Entgeltermäßigung für Veranstaltungen der vhs, außer für solche mit dem Zusatz "keine Ermäßigung", auf schriftlichen Antrag auf der Anmeldekarte und nach der Vorlage der Nachweise:

- Personen, die Arbeitslosengeld I (Bundesagentur), Arbeitslosengeld II (Jobcenter), Leistungen der Grundsicherung oder vergleichbare Sozialleistungen (SGB XII 3. oder 4. Kapitel) oder Leistungen nach AsylbLG beziehen gegen Vorlage aktueller Leistungsbescheide,

- Schülerinnen gegen Vorlage eines aktuell gültigen Schülerausweises bis zum vollendeten 27. Lebensjahr,

- Vollzeitstudierende bei Vorlage eines Studienausweises oder einer Immatrikulationsbescheinigung für das laufende Semester bzw. mit gültigem Semesterstempel,

- Auszubildende bis zum vollendeten 27. Lebensjahr gegen Vorlage einer entsprechenden aktuell gültigen Bescheinigung des Arbeitgebers bzw. der Praktikumsleitung,

- freiwillig Wehrdienst- und Bundesfreiwilligendienstleistende gegen Vorlage eines aktuell gültigen Dienstnachweises.

(3) In wirtschaftlichen oder sozialen Notlagen kann unter Vorlage der Einkommensnachweise eine Entgeltermäßigung oder eine -befreiung gewährt werden. Die Entscheidung hierüber trifft die vhs-Leitung im Einzelfall (Härtefallregelung).

(4) Im Fall der Neuberechnung eines Entgeltes für einen einzelnen Kurs können Ermäßigungen nur anteilig auf das ursprüngliche Entgelt berücksichtigt werden.

(5) Für Studienreisen bzw. Exkursionen sowie für Nutzungspauschalen und Umlagen werden keine Ermäßigungen oder Befreiungen gewährt.

(6) Die vhs kann aus besonderem Anlass weitere Ermäßigungen gewähren.

5.       Organisatorische Änderungen

(1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine bestimmte Dozentin durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen einer Dozentin angekündigt wurde, es sei denn, die Vertragspartnerin hat erkennbar ein Interesse an einer Durchführung der Veranstaltung gerade durch die angekündigte Dozentin. Dies hat die Vertragspartnerin bei der Anmeldung ausdrücklich anzugeben.

(2) Die vhs kann aus sachlichem Grund und in einem der Vertragspartnerin zumutbaren Umfang Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.

(3) Muss eine Veranstaltungseinheit aus von der vhs nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung einer Dozentin), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Wird die Veranstaltung nicht nachgeholt, wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zum Gesamtumfang der Veranstaltung geschuldet. Sofern das Entgelt bereits gezahlt ist, wird das sich ergebende Guthaben erstattet.

 6.       Rücktritt und Kündigung durch die vhs

(1) Wird das geschuldete Entgelt nicht fristgerecht entrichtet, kann die vhs unter Androhung des Rücktritts eine Nachfrist zur Bezahlung setzen und bei fruchtlosem Fristablauf vom Vertrag zurücktreten.

(2) Die vhs kann unter den Voraussetzungen des § 314 BGB kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:

- Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch die Dozentin, insbesondere Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigung oder durch querulantisches Verhalten,

- Ehrverletzungen aller Art gegenüber der Dozentin, gegenüber Vertragspartnerinnen oder Beschäftigten der vhs,

- Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.),

- Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art,

- beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung.

Statt einer Kündigung kann die vhs die Vertragspartnerin auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen. Der Vergütungsanspruch der vhs wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.

7.       Kündigung und Widerruf durch die Vertragspartnerin

(1) Weist eine Veranstaltung einen Mangel auf, der geeignet ist, das Ziel der Veranstaltung nachhaltig zu beeinträchtigen, hat die Vertragspartnerin die vhs auf den Mangel hinzuweisen oder ihr innerhalb einer zu setzenden angemessenen Frist Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beseitigen. Wird der Mangel nicht abgestellt, kann die Vertragspartnerin nach Ablauf der Frist den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.

(2) Die Vertragspartnerin kann den Vertrag ferner kündigen, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen (Ziffer 5) unzumutbar ist. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zur gesamten Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für die Vertragspartnerin unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für die Vertragspartnerin wertlos ist.

(3) Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z. B. bei Fernabsatzgeschäften) bleibt unberührt.

(4)  Macht die Vertragspartnerin von einem ihr zustehenden gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch, so hat sie bereits erhaltene Unterrichtsmaterialien auf ihre Kosten zurückzusenden.

(5) Abmeldungen haben schriftlich zu erfolgen.

(6) Meldet sich die Vertragspartnerin von einer entgeltpflichten Veranstaltung bis zum Abmeldeschluss ab (soweit nicht anders vermerkt zehn Tage vor Veranstaltungsbeginn), so wird lediglich eine Verwaltungskostenpauschale gemäß der veröffentlichten Preisliste fällig. Bei späterer Abmeldung wird das volle Entgelt fällig. Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Tag des Eingangs der Abmeldung bei der vhs. Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z. B. bei Fernabsatzgeschäften) bleibt unberührt.

(7) Bei Exkursionen wird bei Rücktritt das volle Entgelt bereits ab der ausgeschriebenen Anmeldefrist fällig, sofern der Platz nicht anderweitig besetzt werden kann.

8.       Unterrichtsräume, Haftung und Schadensersatzansprüche

(1) TN sowie Dozentinnen sind in allen genutzten Räumen dafür verantwortlich, dass Räume und Inventar nicht beschädigt werden.

(2) Gemäß dem Gesetz zur Verbesserung des Nichtraucherschutzes in Nordrhein-Westfalen gilt in den Räumlichkeiten der vhs absolutes Rauchverbot.

(3) An allen Unterrichtsorten übernimmt die vhs keine Haftung für Garderobe und Wertgegenstände.

(4) Schadensersatzansprüche der Vertragspartnerin gegen die vhs sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der vhs sowie eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der vhs.

(5) Der Ausschluss gemäß Absatz 4 gilt ferner dann nicht, wenn die vhs schuldhaft Rechte der Vertragspartnerin verletzt, die dieser nach Inhalt und Zweck des Vertrags gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragspartnerin regelmäßig vertraut (Kardinalpflichten). Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der vhs oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der vhs beruhen.

9.       Schlussbestimmungen

(1) Das Recht, gegen Ansprüche der vhs aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Gegenanspruch ist rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.

(2) Ansprüche gegen die vhs sind nicht abtretbar.          

(3) Angaben zu Alter und Geschlecht dienen ausschließlich statistischen Zwecken. Der vhs ist die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken der Vertragsdurchführung gestattet. Die vhs kann dem jederzeit widersprechen.

(4) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Iserlohn. Im Falle einer Streitigkeit, die in die sachliche Zuständigkeit der Landgerichte fällt, wird das LG Hagen als zuständiges Gericht vereinbart.

10.     Widerrufsrecht

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Volkshochschule der Stadt Iserlohn, Bahnhofsplatz 2, 58644 Iserlohn, Telefon: 02371/217-1943, Telefax: 02371/217-4414, E-Mail: vhs@iserlohn.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das im Heft abgedruckte Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas Anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

11.     Inkrafttreten

Diese AGB treten am 01.01.2015 in Kraft; sie ersetzen die Entgeltordnung vom 01.01.2013 und die bisherigen Geschäftsbedingungen.

 

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

Preisverzeichnis

Satzung der Volkshochschule Iserlohn

 

Datenschutzerklärung der VHS Iserlohn

 

Datenschutzerklärung  (Stand: Juni 2018) 

 

Ab 25.05.2018 ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) anzuwenden.

Nachstehend informieren wir Sie ausführlich über den Umgang mit Ihren Daten, soweit Sie die Angebote und Services der Volkshochschule in Anspruch nehmen.

 

1.     Für den allgemeinen Internetauftritt

Allgemeine Informationen

Die Stadt Iserlohn bietet im Rahmen ihres Internet-Angebotes verschiedene Informationen und Online-Dienste an und erbringt somit Leistungen im Sinne des Telemediengesetzes (TMG). Dabei verarbeitet die Stadt Iserlohn Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DGSVO) und ergänzender nationaler Datenschutzgesetze, insbesondere des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (DSG NRW). Wir möchten Ihnen mit dieser Datenschutzerklärung einen Überblick darüber geben, wie die Stadt Iserlohn den Schutz Ihrer Daten gewährleistet, welche Arten von Daten zu welchem Zweck erhoben und wie sie verwendet werden.

 

Die Datenschutzerklärung für den Internetauftritt finden Sie auf der Homepage der Stadt Iserlohn unter https://www.iserlohn.de/toplinks/datenschutzerklaerung/

 

2.     Verantwortlichkeit

Verantwortliche im Sinne des Datenschutzrechts ist:

Stadt Iserlohn
Der Bürgermeister
Bereich Medien- u. Öffentlichkeitsarbeit
Schillerplatz 7, 58636 Iserlohn
Telefon: +49 2371 217-0
Fax: +49 2371 217-2990
E-Mail: pressestelle@iserlohn.de
De-Mail: info@iserlohn.de-mail.de (Bitte beachten Sie, dass Sie diese Adresse nur nutzen können, wenn Sie selbst über ein De-Mail-Konto verfügen.)

(nachfolgend „wir“ genannt).

 

 

3.     Kursanmeldung

Die bei Anmeldung für einen Kurs abgefragten Daten werden zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und zur Vertragserfüllung verwendet. Hierbei wird zwischen zwingend anzugebenden Daten (durch Sternchenhinweis gekennzeichnet) und freiwillig anzugebenden Daten unterschieden. Ohne die zwingend anzugebenden Daten (Name, Vorname, Anschrift, Geschlecht, Bankverbindung, Telefonnummer, Geburtsdatum)  kann kein Vertrag geschlossen werden. Ihr Geburtsdatum erheben wir, um sicherzustellen, dass Sie volljährig sind, bzw. bei Minderjährigkeit etwaige Vorkehrungen zu treffen. Für besondere Kurse, z.B. Babykurse, Exkursionen, kann die Angabe des Geburtsdatums zwingend erforderlich sein.

 

Die Abfrage Ihrer Festnetz- bzw. Mobilfunknummer erfolgt in unserem berechtigten Interesse, Sie bei Kursänderungen unmittelbar kontaktieren zu können. Wenn Sie uns diese Daten nicht zur Verfügung stellen, können wir Sie ggf. nicht rechtzeitig erreichen. Auch die weiteren freiwilligen Angaben werden zur Vertragsdurchführung verwendet.

 

Durch Angabe von IBAN, Name und Vorname des Kontoinhabers können Sie uns ein Lastschriftmandat erteilen. Die freiwilligen Zusatzangaben dienen ebenfalls der Durchführung des Lastschriftmandats. Wenn Sie uns die zwingend erforderlichen Bankdaten nicht bereitstellen, erfolgt keine Lastschrift und Sie müssen die Zahlung des Kursbeitrags anderweitig veranlassen.

 

Sämtliche von Ihnen bereitgestellten Daten werden elektronisch gespeichert. Die hierdurch entstehenden Datenbanken und Anwendungen können durch von uns beauftragte IT-Dienstleister betreut werden. Die Nichtangabe von freiwilligen Daten hat keine Auswirkungen.

 

4.     Newsletter

Sie können uns eine Einwilligung erteilen, Ihre E-Mailadresse zur Zusendung von Werbeinformationen zu unserem Angebot zu verwenden. Ohne Einwilligung werden wir Ihre E-Mailadresse nicht für diesen Zweck nutzen. Die Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Den Widerruf können Sie uns über jedweden Kommunikationskanal (z.B. Brief, E-Mail, Link im Newsletter) mitteilen.

 

Durch Anmeldung für unseren Newsletter haben Sie folgende Erklärung erteilt:

Ich bin damit einverstanden, von der VHS Iserlohn regelmäßig (max. 4 x im Jahr ) über Neuigkeiten und Angebote per E-Mail informiert zu werden. Ich kann diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Wenn Sie den Newsletter öffnen oder einen Link darin anklicken, wird dies über unseren Webserver protokolliert (Datum, Uhrzeit, Mail-Adresse). Das dient internen statistischen Zwecken. Diese Daten werden nicht zu persönlichen Nutzungsprofilen zusammengeführt.

 

 

5.     Gesetzliche und vertragliche Pflichten zur Bereitstellung

Die Bereitstellung Ihrer Daten uns gegenüber und der Nutzung unseres Kontaktformulars ist weder vertraglich noch gesetzlich vorgeschrieben.

 

6.     Speicherdauer und Löschung von Daten

Nach Vertragsabwicklung werden Ihre Daten gelöscht, es sei denn, es bestehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten. In diesem Fall werden diese Daten bis zu 10 Jahre aufbewahrt. Ihre Daten werden für jegliche andere Verwendung außer ggf. zulässiger Postwerbung gesperrt. Mitgeteilte Bankdaten werden nach Widerruf der Einzugsermächtigung, erfolgreicher Bezahlung des Kursbeitrags bzw. bei Dauerlastschriftmandaten 36 Monate nach letztmaliger Inanspruchnahme gelöscht.

 

Die Daten, die Sie für Ihr Nutzerkonto bereitstellen, werden und bleiben so lange gespeichert, bis Sie oder wir Ihr Nutzerkonto kündigen.

 

Die Daten, die Sie uns bei Nutzung unseres Kontaktformulars bereitstellen, werden dann gelöscht, sobald die Kommunikation beendet beziehungsweise Ihr Anliegen vollständig geklärt ist und diese Daten nicht zugleich zu Vertragszwecken erhoben worden sind. Kommunikation zu Rechtsansprüchen wird bis zum Ende der Verjährung gespeichert.

 

7.     Weitergabe Ihrer Daten

Wir geben Ihre Daten nur an Dritte weiter, wenn wir hierzu aufgrund des geltenden Rechts berechtigt oder verpflichtet sind. Gleiches gilt, wenn wir Ihre Daten von Dritten erhalten.

 

Eine Berechtigung liegt auch dann vor, wenn Dritte die Daten in unserem Auftrag verarbeiten: Wenn wir unsere Geschäftstätigkeiten (z.B. Betrieb der Website, Angebotsanpassung, Teilnehmersupport, Erstellen und Versenden von Werbematerial, Datenanalyse und gegebenenfalls Datenbereinigung, Zahlungsabwicklung) nicht selbst vornehmen, sondern von anderen Unternehmern vornehmen lassen, und diese Tätigkeiten mit der Verarbeitung Ihrer Daten verbunden ist, haben wir diese Unternehmen zuvor vertraglich verpflichtet, die Daten nur für die uns rechtlich erlaubten Zwecke zu verwenden. Wir sind befugt, diese Unternehmen insoweit zu kontrollieren.

 

Wir geben Ihren Namen, E-Mailadresse und – soweit angegeben – Telefonnummer, an den jeweiligen Kursleiter zur Vorbereitung und Durchführung des Kurses weiter. Dies umfasst auch die Kontaktaufnahme bei Änderungen. Für die Teilnahme an zertifizierten Prüfungen und Abschlüssen (z.B. Cambridge- oder Telc-Sprachprüfungen, IHK-Prüfungen, Xpert, Finanzbuchhalter, Schulabschlüssen) leiten wir die hierzu erforderlichen Daten an die Prüfungsinstitute weiter. Diese Übermittlungen dienen der Vertragserfüllung. Für die Teilnahme an Integrationskursen müssen wir Ihren Namen und erforderliche Kontaktdaten an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (kurz „BAMF“) weitergeben. Ferner kann bei Landesmittelkursen und solchen, welche durch die Agentur für Arbeit gefördert werden, eine Übermittlung an Behörden erforderlich sein. Diese Übermittlungen beruhen auf einer rechtlichen Verpflichtung.

 

Befinden Sie sich mit einer Zahlung in Verzug, behalten wir uns vor, Ihre Daten (Name, Anschrift, Geburtsjahr) an einen Inkassodienstleister zur Durchsetzung der Forderung als berechtigtes Interesse weiterzuleiten.

 

8.     Datensicherheit

Wir treffen alle notwendigen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen, um Ihre personenbezogenen Daten vor Verlust und Missbrauch zu schützen. So werden Ihre Daten in einer sicheren Betriebsumgebung gespeichert, die der Öffentlichkeit nicht zugänglich ist.

 

Im Rahmen Ihrer Anmeldung für einen Kurs werden Ihre personenbezogenen Daten verschlüsselt übertragen. Hierzu verwenden wir insbesondere die Verschlüsselungstechnologie SSL (Secure Socket Layer). Der Zugang zu Ihrem Nutzerkonto ist nur nach Eingabe Ihres persönlichen Passwortes möglich. Sie sollten Ihre Zugangsinformationen stets vertraulich behandeln und das Browserfenster schließen, wenn Sie die Kommunikation mit uns beendet haben, insbesondere wenn Sie Ihr Endgerät gemeinsam mit anderen nutzen. Bitte berücksichtigen Sie, dass wir uns zwar bemühen, eine sichere und zuverlässige Website für Nutzer zu gestalten, ein Zugriff Dritter jedoch nicht 100%ig ausgeschlossen werden kann.

 

Bitte beachten Sie, dass bei der Kommunikation per E-Mail keine vollständige Vertraulichkeit und Datensicherheit gewährleistet ist. Wir empfehlen daher bei vertraulichen Informationen den Postweg.

 

9.      Ihre Rechte (Auskunft, Berichtigung, Sperrung, Löschung, Widerspruch, Widerruf, Übertragung, Beschwerde)

Sie haben jederzeit das Recht, unentgeltlich Auskunft darüber zu erhalten, welche Daten über Sie bei uns gespeichert sind und zu welchem Zweck die Speicherung erfolgt. Ferner können Sie den Datenverarbeitungenwidersprechen und Ihre Daten durch uns auf jemand anderen übertragen lassen. Darüber hinaus sind Sie berechtigt, unrichtige Daten korrigieren und Daten sperren oder löschen zu lassen, soweit die Speicherung unzulässig oder nicht mehr erforderlich ist. Zudem haben Sie das Recht, erteilte Einwilligungen mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Ihr jeweiliges Anliegen können Sie durch Nutzung der in Ziff. 2 genannten Kontaktdaten an uns richten.

 

Neben den zuvor genannten Rechten haben Sie außerdem grundsätzlich das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren.