Geschäftsbedingungen der VHS Iserlohn

Teilnahmebedingungen
Die Volkshochschule Iserlohn ist die Weiterbildungseinrichtung der Stadt Iserlohn. Die Weiterbildungsmaßnahmen sind jeder Person ab einem Alter von 15 Jahren zugänglich. Die Höhe der Entgelte regelt die Entgeltordnung (siehe unten).

Anmeldung
Wenn Ihre Anmeldung vor Veranstaltungsbeginn bzw. bis zum angegebenen Anmeldeschluss bei der Volkshochschule vorliegt (bitte den Postweg beachten) und Sie keine gegenteilige Mitteilung erhalten, sind Sie verbindlich angemeldet. Ihre Teilnahmekarte erhalten Sie im Unterricht.

Online-Buchung
Unter www.vhs-iserlohn.de

Die Angaben werden über Datenverarbeitung erfasst und gemäß den Verordnungen des Datenschutzrechtes Nordrhein-Westfalen verarbeitet. Die statistischen Angaben auf der Anmeldekarte sind freiwillig und dienen der Volkshochschule zur besseren Angebotsplanung. Die Weiterverarbeitung der statistischen Angaben erfolgt anonym.

Unterrichtszeiten und Ferien
Die Weiterbildungsmaßnahmen der Volkshochschule dauern in der Regel 90 Minuten (2 Unterrichtsstunden), falls nicht anders angegeben. Die Volkshochschule führt ihr Angebot in der Woche vormittags, nachmittags und abends sowie an Wochenenden durch. Während der vom Ministerium für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen festgesetzten Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen finden keine Kurse und Arbeitskreise statt.

Unterrichtsräume und Haftung
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie Kursleiterinnen und Kursleiter sind in allen benutzten Räumen dafür verantwortlich, dass Räume und Inventar nicht beschädigt werden.

Am 19. Dezember 2007 wurde vom Landtag Nordrhein-Westfalen das Gesetz zur Verbesserung des Nichtraucherschutzes in Nordrhein-Westfalen verabschiedet, welches zum 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist. In den Räumlichkeiten der Volkshochschule gilt somit, wie in anderen öffentlichen Einrichtungen auch, absolutes Rauchverbot. An den Unterrichtsorten der Volkshochschule übernimmt diese keine Haftung für Garderobe und Wertgegenstände. Teilnahme auf eigene Gefahr.

Mitwirkungsrechte
Der Träger der Volkshochschule hat in der VHS-Satzung die Mitwirkungsrechte der Teilnehmerinnen und Teilnehmer geregelt. Die Satzung ist über den unten angegebenen Link erreichbar oder auch schriftlich als kostenlose Kopie in der VHS im Stadtbahnhof erhältlich.

Teilnahmebescheinigungen
Teilnahmebescheinigungen, die den Besuch von Volkshochschul-Kursen bestätigen, werden auf Wunsch gegen Entgelt ausgestellt.

Bildungsberatung
Die Programmbereichsleitungen der Volkshochschule beraten interessierte Personen und Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer in allen pädagogischen und inhaltlichen Fragen, die mit dem Besuch von VHS-Weiterbildungsmaßnahmen zusammenhängen.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

Entgeltordnung der Volkshochschule Iserlohn

Satzung der Volkshochschule Iserlohn