Mitwirkungsgremien bei der Volkshochschule Iserlohn

Die Rechtsgrundlage der Mitwirkung ist der § 4 (Sicherung der Weiterbildung) des Weiterbildungsgesetzes von Nordrhein-Westfalen (WbG), wo es im Absatz 3 der Neufassung vom 14. April 2000 heißt:

"Zur Sicherung einer bedarfsgerechten Planung und Durchführung von Lehrveranstaltungen räumt der jeweilige Träger einer Einrichtung der Weiterbildung den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein Mitwirkungsrecht ein. Art und Umfang dieses Mitwirkungsrechts sind in einer Satzung festzulegen."

Die Ausgestaltung dieses Mitwirkungsrechts unserer Teilnehmerinnen und Teilnehmer findet sich in den Formulierungen der Satzung der Volkshochschule Iserlohn wieder. Bitte beachten Sie hierzu insbesondere die Regelungen der §§ 5, 6 und 8 der Satzung.

Nachfolgend finden Sie die nächsten geplanten Sitzungstermine der Mitwirkungsgremien für die VHS Iserlohn:

  • Kursleiter-Versammlung Frühjahrs-Semester
    Donnerstag, 31. Januar 2013, 17 Uhr

  • Kurssprecher-Versammlung Frühjahrs-Semester
    Donnerstag, 21. März 2013, 17 Uhr

  • VHS-Konferenz Frühjahrs-Semester
    Donnerstag, 25. April 2013, 17 Uhr

Ort der Veranstaltungen

VHS im Stadtbahnhof, Raum 212 (Fanny-Van-Hees-Saal), Bahnhofsplatz 2, 58644 Iserlohn