Mitwirkungsgremien bei der Volkshochschule Iserlohn

Die Rechtsgrundlage der Mitwirkung ist der § 4 (Sicherung der Weiterbildung) des Weiterbildungsgesetzes von Nordrhein-Westfalen (WbG), wo es im Absatz 3 der Neufassung vom 14. April 2000 heißt:

"Zur Sicherung einer bedarfsgerechten Planung und Durchführung von Lehrveranstaltungen räumt der jeweilige Träger einer Einrichtung der Weiterbildung den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein Mitwirkungsrecht ein. Art und Umfang dieses Mitwirkungsrechts sind in einer Satzung festzulegen."

Die Ausgestaltung dieses Mitwirkungsrechts unserer Teilnehmerinnen und Teilnehmer findet sich in den Formulierungen der Satzung der Volkshochschule Iserlohn wieder. Bitte beachten Sie hierzu insbesondere die Regelungen der §§ 5, 6 und 8 der Satzung.