Zauberhafter Sonnenschein auf grünen Baumkronen im Wald

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Altlasten

Gesundheitsgefährdungen durch Bodenverunreinigungen und Altlasten

Bodenverunreinigungen sind vom Menschen durch Schadstoffeinträge verursachte Umweltprobleme. Die Schadstoffe gelangen sowohl über Wasser und Luft in flüssiger und fester Form in den Boden als auch durch das Ablagern von Abfällen, durch den Umgang mit gefährlichen Stoffen auf Betriebsgeländen und anderen Grundstücken, durch Schadensfälle oder durch unsachgemäße Landwirtschaft. In der Praxis wird zwischen Altlasten und Bodenverunreinigungen unterschieden. Altlasten sind Altablagerungen und Altstandorte, von denen durch Untersuchungen erwiesen ist, dass von ihnen eine Gefahr für die Umwelt ausgeht. Dem gegenüber sind Bodenverunreinigungen Altablagerungen und Altstandorte, für die nur ein hinreichender Verdacht besteht, dass von ihnen eine Gefahr für die Umwelt oder das Wohl der Allgemeinheit ausgeht oder ausgehen kann. Ob ein Grundstück als belastet einzustufen ist, kann durch historische Recherchen der ehemaligen Nutzung des Grundstücks und gutachterliche Bodenuntersuchung festgestellt werden. Eine wichtige Bewertungsgrundlage stellen dabei die in der Bundes-Bodenschutzverordnung vorgegebenen Grenzwerte für Schadstoffbelastungen dar.

Altlasten in der Bauleitplanung und im Baugenehmigungsverfahren

Die Abteilung Umwelt- und Klimaschutz hat in Zusammenarbeit mit der "Unteren Bodenschutzbehörde" des Märkischen Kreises als zuständige katasterführende Behörde umfassende Erhebungen zu Altlasten durchgeführt. Die Stadt Iserlohn ist als Bauaufsichtsbehörde in die Pflicht genommen, bei einer Nutzungsänderung auf einer Bodenbelastungsverdachtsfläche die gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse abzuklären. Von Seiten des Bereiches Stadtplanung werden die bekannten Altlastenverdachtsflächen bei der Aufstellung eines Flächennutzungsplanes oder Bebauungsplanes gekennzeichnet. Dabei werden die vorliegenden Belastungen der Flächen mit ihren Auswirkungen auf Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie auf Belange des Umweltschutzes mit dem ihnen angemessenen Gewicht in die planerische Abwägung einbezogen. Wenn Zweifel hinsichtlich der Verträglichkeit einer vorhandenen oder geplanten Nutzung mit einem Altlastenverdacht besteht, werden gutachterliche Bodenuntersuchungen durchgeführt. Im Baugenehmigungsverfahren wird von der Abteilung Umwelt- und Klimaschutz geprüft, ob von Altlastenverdachtsflächen ausgehende Gefährdungen der Erteilung einer Baugenehmigung entgegenstehen. Gegebenenfalls hat der Antragsteller mit Auflagen zu rechnen.

Altlasten beim Grundstückskauf

Die Möglichkeit, dass sich auf einem Grundstück eine Altlast befindet, muss beim Grundstückskauf beachtet werden. Der Kaufinteressent sollte sich bei der Unteren Bodenschutzbehörde des Märkischen Kreises (Tel. 02351 / 966 - 6382) informieren, ob das betreffende Grundstück als Verdachtsfläche eingetragen ist. Bevor gutachterliche Untersuchungen beauftragt werden, empfiehlt es sich, sich von den zuständigen Fachbehörden beraten zu lassen. Sofern Bürger/innen neue Kenntnisse über mögliche Altlasten haben, ist die Abteilung Umwelt- und Klimaschutz an diesen Informationen interessiert. Bitte nehmen Sie Kontakt auf.

Ihre Ansprechpartner sind:

Dr. Felicitas Wolters

felicitas.wolters@​iserlohn.de 02371/217-2943 Abteilung Umwelt- und Klimaschutz Adresse | Details

Hans-Jörg Saure

hans-joerg.saure@​iserlohn.de 02371/217-2939 Abteilung Umwelt- und Klimaschutz Adresse | Details