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Wohnberechtigungsschein

Leistung

Feststellung der Berechtigung zum Bezug einer Sozialwohnung

Unterlagen

Für jede im Haushalt lebende Person mit eigenem Einkommen ist eine gesonderte Einkommenserklärung einzureichen.

Einkommensnachweise sind zum Beispiel:

  • Einkommenserklärung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
  • aktueller Rentenbescheid
  • Bescheide über Arbeitslosengeld/ALG II 
  • letzter Steuerbescheid oder Gewinn- und Verlustrechnung (für Selbständige)
  • Nachweis über Grundsicherung/Sozialleistungen
  • Nachweis über Krankengeld
  • Nachweis über Unterhaltszahlungen
  • BaföG-Bescheid/Immatrikulationsbescheinigung

Daneben können im Einzelfall Nachweise für die Ermittlung von Einkommensfreibeträgen erforderlich sein, zum Beispiel:

  • Schwerbehindertenausweis
  • Nachweis über zu leistende gesetzliche Unterhaltsleistungen
  • erhöhte Werbungskosten lt. Steuerbescheid
  • Eheurkunde (nicht länger als 5 Jahre verheiratet und beide Ehepartner nicht älter als 40 Jahre)
  • Schwangerschaftsnachweis
  • Schulbescheinigung (bei Kindern ab 16 Jahren)

Vordrucke (PDF-Dokumente)

Hinweis

Eine öffentlich geförderte Wohnung darf nur beziehen, wer über einen gültigen Wohnberechtigungsschein verfügt. Der Wohnberechtigungsschein gilt für ein Jahr und enthält Angaben über die Personenzahl und die maximale Größe der Wohnung, die bezogen werden darf.
Die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins ist dann möglich, wenn die einkommensmäßigen Voraussetzungen erfüllt werden:

Zahl der zum Haushalt rechnenden PersonenErwerbsbeteiligungEinkommensgrenze nach dem WFNG (Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum)
Stand: 01.01.2022
BruttoeinkommenWohnungsgröße
1Angestellte/Arbeiter20.420 Euro31.939 Euro50 qm
 Beamte20.420 Euro27.179 Euro 
 Rentner20.420 Euro22.790 Euro 
 Erwerbslose20.420 Euro20.522 Euro 
2Angestellte/Arbeiter24.600 Euro44.332 Euro*2 Wohnräume oder 65 qm
 Beamte24.600 Euro37.666 Euro* 
 Rentner (2 Rentner)24.600 Euro31.981 Euro* 
 Erwerbslose24.600 Euro28.702 Euro* 
3Angestellte/Arbeiter31.000 Euro47.969 Euro3 Wohnräume oder 80 qm
 
(Ehepaar mit 1 Kind)
 Beamte31.000 Euro40.733 Euro 
4Angestellte/Arbeiter37.400 Euro57.666 Euro4 Wohnräume oder 95 qm
 
(Ehepaar mit 2 Kindern)
 Beamte37.400 Euro48.948 Euro 
5Angestellte/Arbeiter43.800 Euro67.363 EuroPro weitere Person 15 qm mehr
 
(Ehepaar mit 3 Kindern)
 Beamte43.800 Euro57.153 Euro 

* Freibetrag bereits abgezogen

Sind zum Haushalt gehörende Personen Kinder im Sinne des § 32 Abs. 1 bis 5 des Einkommenssteuergesetzes, erhöht sich die Einkommensgrenze für jedes Kind um weitere 700 €.

Ermittlung des anrechenbaren Einkommens

Vom Jahres-Bruttoeinkommen werden die Werbungskosten (zum Beispiel der Arbeitnehmer-Pauschbetrag), Freibeträge sowie Abzugsbeträge bis zu 34 % (10 % für die Entrichtung von Beiträgen zur Krankenversicherung, 12 % für die Entrichtung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung sowie 12 % für die Zahlung von Steuern vom Einkommen) abgesetzt.

Gebühren

0 - 20 €

Ihre Ansprechpartner sind:

Frau Cao

wohnungswesen@​iserlohn.de 02371/217-2580 Abteilung Flüchtlingsbetreuung und zentrale Aufgaben Adresse | Details