Leistung
Feststellung der Berechtigung zum Bezug einer Sozialwohnung
Unterlagen
Für jede im Haushalt lebende Person mit eigenem Einkommen ist eine gesonderte Einkommenserklärung einzureichen.
Einkommensnachweise sind zum Beispiel:
Daneben können im Einzelfall Nachweise für die Ermittlung von Einkommensfreibeträgen erforderlich sein, zum Beispiel:
Vordrucke (PDF-Dokumente)
Hinweis
Eine öffentlich geförderte Wohnung darf nur beziehen, wer über einen gültigen Wohnberechtigungsschein verfügt. Der Wohnberechtigungsschein gilt für ein Jahr und enthält Angaben über die Personenzahl und die maximale Größe der Wohnung, die bezogen werden darf.
Die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins ist dann möglich, wenn die einkommensmäßigen Voraussetzungen erfüllt werden:
Zahl der zum Haushalt rechnenden Personen | Erwerbsbeteiligung | Einkommensgrenze nach dem WFNG (Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum) Stand: 01.01.2022 | Bruttoeinkommen | Wohnungsgröße |
1 | Angestellte/Arbeiter | 20.420 Euro | 31.939 Euro | 50 qm |
Beamte | 20.420 Euro | 27.179 Euro | ||
Rentner | 20.420 Euro | 22.790 Euro | ||
Erwerbslose | 20.420 Euro | 20.522 Euro | ||
2 | Angestellte/Arbeiter | 24.600 Euro | 44.332 Euro* | 2 Wohnräume oder 65 qm |
Beamte | 24.600 Euro | 37.666 Euro* | ||
Rentner (2 Rentner) | 24.600 Euro | 31.981 Euro* | ||
Erwerbslose | 24.600 Euro | 28.702 Euro* | ||
3 | Angestellte/Arbeiter | 31.000 Euro | 47.969 Euro | 3 Wohnräume oder 80 qm |
(Ehepaar mit 1 Kind) | ||||
Beamte | 31.000 Euro | 40.733 Euro | ||
4 | Angestellte/Arbeiter | 37.400 Euro | 57.666 Euro | 4 Wohnräume oder 95 qm |
(Ehepaar mit 2 Kindern) | ||||
Beamte | 37.400 Euro | 48.948 Euro | ||
5 | Angestellte/Arbeiter | 43.800 Euro | 67.363 Euro | Pro weitere Person 15 qm mehr |
(Ehepaar mit 3 Kindern) | ||||
Beamte | 43.800 Euro | 57.153 Euro |
* Freibetrag bereits abgezogen
Sind zum Haushalt gehörende Personen Kinder im Sinne des § 32 Abs. 1 bis 5 des Einkommenssteuergesetzes, erhöht sich die Einkommensgrenze für jedes Kind um weitere 700 €.
Ermittlung des anrechenbaren Einkommens
Vom Jahres-Bruttoeinkommen werden die Werbungskosten (zum Beispiel der Arbeitnehmer-Pauschbetrag), Freibeträge sowie Abzugsbeträge bis zu 34 % (10 % für die Entrichtung von Beiträgen zur Krankenversicherung, 12 % für die Entrichtung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung sowie 12 % für die Zahlung von Steuern vom Einkommen) abgesetzt.
Gebühren
0 - 20 €