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Wohngeld plus-Gesetz

Das sogenannte Wohngeld-Plus-Gesetz ist am 01.01.2023 in Kraft getreten.

Das Wohngeld soll Bürgerinnen und Bürger mit geringen Einkommen als Wohnkostenzuschuss finanziell unterstützen um angemessenes und familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich zu sichern.
 
Durch diese Wohngeld-Reform haben deutlich mehr Haushalte einen Anspruch auf Wohngeld. Für die bestehenden Wohngeldhaushalte steigt die Höhe des Wohngeldes. Außerdem wird zur Entlastung bei den Heizkosten eine dauerhafte Heizkomponente eingeführt.

Wohngeld gibt es nicht nur als Mietzuschuss (wenn Sie Mieter einer Wohnung oder eines Hauses sind), sondern auch als Lastenzu­schuss (wenn Sie Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentums­wohnung sind). 

Antragsflut bewältigen

Die Rechtsänderung wird zu einer entsprechenden Antragsflut führen, auf die sich keine Kommune rechtzeitig vorbereiten konnte. Die Anzahl der wohngeldberechtigten Haushalte wird sich in Iserlohn ggf. verdreifachen. Jeder eingereichte Antrag wird von der Wohngeldstelle der Stadt Iserlohn bearbeitet. Es ist jedoch mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen, da die Vielzahl der eingehenden Neuanträge mit dem vorhandenen Personal bewältigt werden muss.

Wir bitten eindringlich darum von Rückfragen zum Sachstand der Bearbeitung abzusehen, damit die vorhandenen Mitarbeitenden die Anträge schnellst möglich bearbeiten und Notfälle erkennen können.

Ich bekomme bereits Wohngeld. Was ändert sich ab 2023 für mich?

Laufende Wohngeldzahlungen, welche in das Jahr 2023 bewilligt worden sind, werden auch über den Jahreswechsel hinaus weiter ausgezahlt. Sie müssen nichts tun. Sie brauchen keinen neuen Antrag zu stellen, weder für den zweiten Heizkostenzuschuss noch für die Neuberechnung des Wohngeldes ab Januar 2023. Der Rechtsanspruch auf das neue „Wohngeld Plus“ wird dadurch nicht verwirkt und automatisch ab Januar 2023 berücksichtigt.

Die Berechnung, das Erstellen der Bescheide und auch die Auszahlung des Wohngeldes wird vom Landesbetrieb IT.NRW vorgenommen. Das zuständige Landesministerium weist vorsorglich darauf hin, dass das Berechnungsverfahren zu Jahresanfang nicht sofort auf das neue Recht umgestellt werden kann. Bei laufenden Wohngeldzahlungen werden nach Umstellung des Programms, eine automatische Neuberechnung und Nachzahlungen vorgenommen. Zurzeit geht das Landesministerium davon aus, dass die Umstellung des Berechnungsverfahrens zum 01. April 2023 abgeschlossen sein soll. Ihre Ansprüche werden automatisch überprüft und die Höhe gegebenenfalls neu berechnet. Sie erhalten dann automatisch einen neuen Bescheid.  Die Nachzahlungen sollten somit bei laufenden Wohngeldzahlungen im April 2023 ausgezahlt werden. 

Ich beziehe noch kein Wohngeld - kann ich ab 2023 Wohngeld erhalten?

Da Neuberechnungen erst ab April 2023 möglich sind, besteht bei Neuanträgen nach dem Wohngeld Plus Gesetz die Möglichkeit einer vorläufigen Zahlung. Hierzu ist jedoch der vollständige Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen einzureichen. 

Bitte prüfen Sie, bevor Sie einen Antrag stellen, mit einem der verlinkten Online-Wohngeldrechner, ob Sie voraussichtlich Anspruch auf Wohngeld haben.

1. Der Wohngeldrechner des Landes Nordrhein-Westfalen gibt einen sehr genauen Anhaltspunkt, ob ein Anspruch bestehen könnte. Anschließend können Sie sogar online den Wohngeldantrag stellen. Hinweis zur Nutzung: Iserlohn ist einheitlich der Mietenstufe II zugeordnet

Hier finden Sie eine pdf-Datei mit einer Schritt für Schritt Anleitung zur Wohngeldberechnung und Antragsstellung vom Ministerium für Heimat, Kommunales Bau und Digitalisierung.

2. Zur Prüfung eines möglichen Wohngeldanspruches können Sie auch den Wohngeldrechner des Bundes nutzen. Eine Online-Antragsstellung ist hierüber leider nicht möglich.

Antragsverfahren

Wohngeld ist eine Leistung, die Ihnen auf schriftlichen Antrag gewährt werden kann. Sie können den Antrag schriftlich übersenden, eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Für die Antragstellung stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
 

1. Antragsstellung per Mail

Da mit einer verstärkten Antragstellung zu rechnen ist, bitten wir Sie, uns Ihren vollständigen Antrag per PDF-Datei unter der E-Mailadresse wohngeld@iserlohn.de zukommen zu lassen.

 

2. Wohngeldantrag per Post:

Sie können Ihren Wohngeldantrag mit allen Unterlagen auch postalisch unter der Anschrift einreichen: 

Stadt Iserlohn
Abteilung finanzielle Hilfen, Wohngeld
Werner-Jacobi-Platz 12
58636 Iserlohn

Der Antrag kann aber auch jederzeit in einen der Hausbriefkästen eingeworfen werden.


3. Online-Antragsstellung

Auch besteht die Möglichkeit unter https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW zu prüfen, ob ein Wohngeldanspruch besteht. Sollte dies der Fall sein, kann man darüber auch direkt online einen Antrag stellen. Die erforderlichen Unterlagen sind jedoch im Anschluss der Wohngeldstelle nachzureichen. 

Was ist Wohngeld und wer hat einen Anspruch auf Wohngeld?

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum.

Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers oder als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung.

Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach

  1. der Anzahl der zu berücksichtigten Haushaltsmitglieder
  2. der zu berücksichtigten Miete oder Belastung und
  3. dem Gesamteinkommen.

Ausschluss vom Wohngeld

Folgende Personengruppen sind vom Bezug von Leitungen nach dem Wohngeldgesetz ausgeschlossen:

  • Auszubildende und Studenten, die dem Grunde nach Anspruch auf Leistung zur Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz oder dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch haben oder im Falle eines Antrages hätten (auch dann, wenn die vorgenannten Leistungen nur deshalb nicht gezahlt werden, weil das eigene Einkommen oder das der Eltern die zulässige Höhe überschreitet).
  • Bezieher von Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB XII.
  • Bezieher von Bürgergeld oder Sozialgeld nach dem SGB II 

Wo erhalte ich Antragsunterlagen?

Die Antragsunterlagen und die erforderlichen Unterlagen erhalten Sie unter der Rubrik –Unterlagen, Vordrucke.

Unterlagen / Vordrucke

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei allen Anträgen werden sämtliche Einkommensnachweise benötigt:

Zum Beispiel:

  • Verdienstbescheinigung nach Vordruck
  • Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate
  • Elterngeldbescheid
  • Rentenbescheid
  • Arbeitslosengeldbescheid
  • Unterhaltsnachweis
  • BaföG- Bescheid
  • Krankengeldbestätigung der Krankenkasse
  • bei Kurzarbeit:  Nachweis des Arbeitgebers über die Dauer der Gewährung der Kurzarbeit
  • Bei allen Erstanträgen ist die Vermieterbescheinigung nach Vordruck erforderlich.

Fügen Sie ferner ein Kopie des Personalausweises oder Passes mit Aufenthaltstiteln aller Bewohner der Wohnung bei. 

Individuell können noch weitere Unterlagen benötigt werden, die von der Wohngeldstelle dann schriftlich angefordert werden.


Stadt Iserlohn
Abteilung finanzielle Hilfen, Wohngeld
Werner-Jacobi-Platz 12
58636 Iserlohn

Email: Wohngeld@iserlohn.de

Tel.: 02371 217-2500

Telefonisch ist die Wohngeldstelle erreichbar:

Montag und Freitag           10:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 14:00 bis 16:00 Uhr