Der Abbruch baulicher Anlagen bedarf, soweit nichts anderes bestimmt ist, der Baugenehmigung.
Die Genehmigungspflichtigkeit richtet sich dabei nach der Größe des Vorhabens.
Ob eine Baugenehmigung erforderlich ist, können Sie wie folgt erfahren:
- Abteilung Bauaufsicht und Denkmalpflege der Stadt Iserlohn
Die jeweiligen Ansprechpartner helfen Ihnen gerne weiter.
- Entwurfsverfasser (Architekten, Bauingenieure...)
Informationen über den Abbruch von Gebäuden erteilt Ihnen auch Ihr Entwurfsverfasser. Adressen erhalten Sie aus dem Internet.






