Abgeschlossenheitsbescheinigung

Es ist möglich, in Gebäuden auf einem Grundstück Teileigentum zu bilden.

Das Teileigentum

  • bedarf einer grundbuchlichen Sicherung.
  • kann nur in das Grundbuch eingetragen werden, wenn die Teileigentumseinheiten in sich abgeschlossen sind.

Die dafür erforderliche Abgeschlossenheitsbescheinigung erhalten Sie bei der Abteilung Bauaufsicht und Denkmalpflege.


Benötigte Unterlagen

Legen Sie bitte folgende Unterlagen in zweifacher Ausfertigung vor:

  • Lageplan
  • Grundrisszeichnungen
  • Ansichten
  • Gebäudeschnitt

Die Zugehörigkeit der einzelnen Räume, Nebenräume (Keller usw.), Garagen müssen eindeutig (z. B. durch Ziffern, Buchstaben) gekennzeichet sein.


Rechtsgrundlagen

  • Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
  • Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW)
  • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)

Zuständige Organisationseinheit(en)


Ansprechpartner/in

Andreas Bohr
Telefon: 02371/217-2520
Fax: 02371/217-2978
E-Mail: