Vorhabenbezogener Bebauungsplan
Der Vorhaben- und Erschließungsplan ist eine vorhabenbezogene Sonderform des Bebauungsplanes. Für ihn gelten grundsätzlich dieselben verfahrensrechtlichen und materiellen Regelungen, die auch sonst für Bebauungspläne maßgeblich sind. Spezielle Sonderregelungen sind dadurch bedingt, daß der Vorhaben- und Erschließungsplan seiner Konzeption nach eine objektbezogene Vorhabenplanung und keine Angebotsplanung ist.






