Bewuchsüberhang

Die Anlieger haben ihre Anpflanzungen zurückzuschneiden, wenn diese in den öffentlichen Verkehrsraum reichen. Sonst kann es zu einer Ersatzvornahme mit einer Kostenforderung durch die Stadt kommen.


Rechtsgrundlagen

  • Straßen- und Wegegesetz NW (StrWG NW)

Zuständige Organisationseinheit(en)


Ansprechpartner/in

Ulrike Mittelstädt
Telefon: 02371/217-2311
Fax: 02371/217-4663
E-Mail: