Bestattungskostenübernahme

Die erforderlichen Kosten für eine Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.

Der Antrag zur Übernahme von Bestattungskosten ist bei dem Träger der Sozialhilfe zu stellen, der bis zum Tod an die verstorbene Person Sozialhilfe geleistet hat. In allen anderen Fällen der Träger der Sozialhilfe, in dessen Bereich der Sterbeort liegt.

Eine Übernahme der Bestattungskosten kann beantragen, wer rechtlich verpflichtet ist, die Bestattungskosten zu tragen. Dies sind in nachstehender Reihenfolge:

  • der vertraglich Verpflichtete (z. B. aus einem notariellen Vertrag heraus)
  • der Erbe oder die Erben
  • der Vater des Kindes beim Tode der nicht mit ihm verheirateten Mutter infolge der Schwangerschaft oder der Entbindung
  • die Unterhaltspflichtigen (Ehegatte, Abkömmlinge, Eltern), soweit die Kosten nicht von den Erben getragen werden
  • derjenige, der aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Bestattungspflicht tätig geworden ist und die Kosten zu tragen hat

Die Übernahme der Bestattungskosten ist vom Einkommen und Vermögen des Verpflichteten abhängig. Für die Kosten gibt es festgelegte Höchstsätze. Darüber hinausgehende Kosten werden vom Sozialamt nicht beglichen.


Benötigte Unterlagen

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Nachweise über Einkommen und Vermögen
  • Nachweis über Wert des Nachlasses
  • Sterbeurkunde
  • Rechnung über Bestattungskosten
  • Angabe der nahen Angehörigen (Ehegatten, Kinder, Eltern)

Formulare


Rechtsgrundlagen

  • § 74 SGB XII

Ansprechpartner(innen): Bestattungskostenübernahme - Buchstaben E - H

Herr Siethoff
Telefon: 02371/217-2050
Fax: 02371/217-4521
E-Mail:

Ansprechpartner(innen): Bestattungskostenübernahme - Buchstaben I - K

Frau Rother
Telefon: 02371/217-2046
Fax: 02371/217-4521
E-Mail:

Ansprechpartner(innen): Bestattungskostenübernahme - Buchstaben L - N

Herr Kobusch
Telefon: 02371/217-2057
Fax: 02371/217-4521
E-Mail:

Ansprechpartner(innen): Bestattungskostenübernahme - Buchstaben O - R

Frau Brunhöfer
Telefon: 02371/217-2035
Fax: 02371/217-4521
E-Mail:

Ansprechpartner(innen): Bestattungskostenübernahme - Buchstaben S - U

Herr Levermann
Telefon: 02371/217-2027
Fax: 02371/217-4521
E-Mail:

Ansprechpartner(innen): Bestattungskostenübernahme - Buchstaben V - Z

Frau Jakst
Telefon: 02371/217-2049
Fax: 02371/217-4521
E-Mail: