Die Mitarbeiter der Stadtentwässerung sind Ansprechpartner für Grundstückseigentümer, Bauherren und Architekten in Fragen der
- Grundstücksentwässerung
- Entwässerungsgenehmigungen und Kanalanschlüsse
- Dichtheitsprüfungen privater Abwasserleitungen
- Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben
- Regenwassernutzung, Entsiegelung und Regenwasserversickerung, Dachbegrünung
Entwässerungsgenehmigungen
Anschlüsse an das öffentliche Kanalnetz bedürfen der Genehmigung der Stadt Iserlohn. Weitere Informationen finden Sie hier...
Die Anschlüsse dürfen nur von einem von der Stadt Iserlohn zugelassenen Unternehmen durchgeführt werden:
Dichtheitsprüfungen privater Abwasserleitungen
Das Landeswassergesetz des Landes Nordrhein-Westfalen bestimmt in den Absätzen 4 bis 5 des Paragraphen 61a, dass Abwasserleitungen auf Dichtheit zu prüfen sind. Nachweise über Dichtheitsprüfungen sind auf Verlangen der Stadtverwaltung vorzulegen. Weitere Informationen finden Sie hier....
Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben
Die Entsorgung des Schlamms aus Kleinkläranlagen und des Abwasser aus abflusslosen Gruben erfolgt durch eine von der Stadt beauftragte Firma. Für die Entsorgung werden von der Stadt Iserlohn Gebühren erhoben.
Gebührensatzungen:
- Gebührensatzung für die Entsorgung der abflusslosen Gruben in der Stadt Iserlohn
- Gebührensatzung für die Entsorgung der Kleinkläranlagen in der Stadt Iserlohn
Regenwassernutzung, Entsiegelung und Regenwasserversickerung, Dachbegrünung
Die Stadt Iserlohn begrüßt Maßnahmen zur Regenwassernutzung, Entsiegelung und Regenwasserversickerung. Weitere Informationen finden Sie hier....






