Bereich Recht

Die Aufgabe des Bereichs Recht besteht in der internen juristischen Beratung aller Bereiche der Stadtverwaltung Iserlohn einschließlich der städtischen Tochterunternehmen. Dazu gehören auch die Beratung von Politik und Verwaltungsführung, die Mitwirkung beim Erlass von Ortsrecht und die Erarbeitung grundlegender vertraglicher Regelungen.

Dem Bereich Recht obliegen ferner die Prozessvertretung der Stadt und ihrer Tochterunternehmen, die Durchführung von Untersuchungen in beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren sowie die Ausbildung von Rechtsreferendaren.

Der Bereich Recht ist zuständig für die Versicherung des städtischen Eigentums, insbesondere der städtischen Gebäude.

Eine rechtliche Beratung von Personen außerhalb der Stadtverwaltung ist den Mitarbeitern des Bereichs Recht nach dem Rechtsberatungsgesetz nicht gestattet. Ausgenommen davon sind natürlich Auskünfte zu Widerspruchs-, Klage- und sonstigen Rechtsmittelverfahren gegenüber den jeweiligen Beteiligten des Verfahrens. Benötigen Sie eine rechtliche Beratung, die hier nicht geleistet werden kann, sollten Sie sich daher an einen Anwalt wenden. 

Haftpflichtangelegenheiten

Der Bereich Recht ist für die Bearbeitung von Haftpflichtschäden und Schadenersatzansprüchen der Stadt Iserlohn und der städtischen Tochterunternehmen zuständig. Unter Haftpflichtschäden sind solche Schadenfälle zu verstehen, für die die Stadt Iserlohn oder ein städtisches Tochterunternehmen einzustehen hat. Schadenersatzansprüche werden von hier aus verfolgt, wenn die Stadt Iserlohn oder die städtischen Tochterunternehmen geschädigt sind. Eingetretene Schadenfälle sollten zunächst telefonisch, aber dann auch noch schriftlich dem Bereich Recht mitgeteilt werden.

Mahnwesen und Zwangsvollstreckung

Der Bereich Recht ist zentral für die Durchsetzung aller privatrechtlichen Forderungen im Wege von Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung zuständig. Wenn Sie einen Mahnbescheid vom Amtsgericht Hagen erhalten und Antragstellerin ist die Stadt Iserlohn, wenden Sie sich an den Bereich Recht.

Schulsachschäden

Erleiden Schülerinnen oder Schüler bei dem Besuch allgemeinbildender Schulen, die in der Trägerschaft der Stadt Iserlohn stehen, einen Unfall- oder Sachschaden, können möglicherweise Ersatzansprüche gegen die Stadt Iserlohn begründet sein. Entsprechende Formulare zur Schadensanmeldung erhalten Sie im Sekretariat der jeweiligen Schule; die Abwicklung der Schadenfälle erfolgt durch den Bereich Recht.

Schöffenwahl

Die Stadt Iserlohn stellt in jedem 4. Jahr die Vorschlagsliste für die Auswahl der Schöffinnen und Schöffen für das Iserlohner Amtsgericht und für die Strafkammern des Landgerichts Hagen auf.

Nähere Informationen zur Schöffenwahl erhalten Sie hier.


Zuständige Organisationseinheit(en)


Ansprechpartner(innen): Bereich Recht - Haftpflichtangelegenheiten 

Ansgar Bochynek
Telefon: 02371/217-1551
Fax: 02371/217-2984
E-Mail:

Dieter Uhlmann
Telefon: 02371/217-1552
Fax: 02371/217-2984
E-Mail:

Ansprechpartner(innen): Mahnwesen und Zwangsvollstreckung  

Katharina Homberg
Telefon: 02371/217-1557
Fax: 02371/217-2984
E-Mail:

Ronja Russello
Telefon: 02371/217-1554
Fax: 02371/217-2984
E-Mail:

Ansprechpartner(innen): Bereich Recht - Schulsachschäden  

Melanie Punshon
Telefon: 02371/217-1553
Fax: 02371/217-2984
E-Mail:

Ansprechpartner(innen): Bereich Recht - Schöffenwahl  

Katharina Homberg
Telefon: 02371/217-1557
Fax: 02371/217-2984
E-Mail: