Änderungen des Vor- oder Familiennamens
Vor- oder Familiennamen können in Ausnahmefällen auf Antrag geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt. Dies wird als öffentlich-rechtliche Namensänderung bezeichnet.
Ob ein wichtiger Grund vorliegt, muss im Einzelfall geprüft werden. Die Motive sind sehr unterschiedlich und generelle Auskünfte daher kaum möglich. Eine persönliche Beratung vor Antragstellung wird empfohlen. Bei dieser Gelegenheit erhalten Sie auch das Antragsformular.
Was kann ein wichtiger Grund sein?
Anhaltspunkte für die Feststellung eines wichtigen Grundes können Sie dieser beispielhaften Darstellung von typischen Fällen entnehmen:
- Änderung von anstößig oder lächerlich klingenden Namen
- Änderungen von langen und besonders umständlichen bzw. in Schreibweise und/oder Aussprache schwierigen Namen
- Änderung von Namen fremdsprachigen Ursprungs
- der Familienname eines minderjährigen ehelichen Kindes soll an den Familiennamen angepasst werden, den die Mutter nach Scheidung wieder angenommen hat.
Einen Antrag auf Namensänderung kann jede(r) volljährige deutsche Staatsangehörige stellen.
Für die Berichtigung eines Namens oder die Abgabe einer Erklärung zur Namensführung wenden Sie sich bitte an den Standesbeamten/die Standesbeamtin Ihres Wohnortes.






