... zur Namensführung von Ehegatten
- bei der Eheschließung (siehe Eheschließung)
- Hinzufügung eines Namens während der Ehe
- Widerruf der Hinzufügung eines Namens
- Wiederannahme eines früheren Familiennamens nach Scheidung oder Tod des anderen Ehegatten
- Nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens
... zur Namensführung von Kindern
- bei der Geburtanmeldung (siehe Geburten)
- Namenserteilung
- Einwilligung eines Elternteils zur Namenserteilung für ein Kind
- Neubestimmung des Familiennamens
... zur Namensführung von Spätaussiedlern
- Namenserklärung gemäß § 94 Bundesvertriebenengesetz
...zur Namensangleichung
- Namenserklärungen nach Art. 47 EG BGB, wenn sich der Name jetzt nach deutschem Recht richtet (z.B. durch Einbürgerung)
Sonstige Beurkundungen
- Mutterschaftsanerkennung
- Zustimmung zur Mutterschaftsanerkennung
Vaterschaftsanerkennungen sowie Zustimmungen zur Vaterschaftsanerkennung werden von der Abteilung Beistandschaften und wirtschaftliche Jugendhilfe beurkundet.
Sonstige Namensänderungen werden vom Bürgerservice (Einwohnermeldewesen, Wahlen, Sozialversicherung) bearbeitet.






