Ausnahmegenehmigungen

  • Parkerleichterung für Schwerbehinderte
  • Bewohner-Parkausweise
  • Vorübergehende Ausnahmegenehmigung zum Befahren gesperrter Straßen und Abstellen des Fahrzeuges
  • Ausnahmegenehmigung von der Vorschrift über das Anlegen von Sicherheitsgurten
  • Ausnahmegenehmigung von der Vorschrift über das Tragen von Schutzhelmen

Parkerleichterung für Schwerbehinderte

Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

  • Schwerbehindertenausweis des Versorgungsamtes
  • Lichtbild

Voraussetzung hierfür ist das Merkmal "aG" (außergewöhnlich gehbehindert) bzw. "bl" (blind), das im Ausweis des Versorgungsamtes vermerkt sein muss.

Andere Personengruppen:

  • Gehbehinderte mit dem Merkmal "G", einem Grad der Behinderung von mindestens 70% und einem maximalen Aktionsradius von ca. 100m
  • Morbus-Chron-Kranke und Colitis-Ulcerosa-Kranke mit einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 60%
  • Stomaträger mit doppeltem Stoma und einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 70%

Diesen besonderen Gruppen von schwerbehinderten Menschen können Parkerleichterungen gewährt werden. Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist die Beurteilung durch das zuständige Versorgungsamt. Ausgenommen ist jedoch das Parken auf den mit dem Zusatzschild "Rollstuhlfahrersymbol" ausgewiesenen Parkplätzen. Außerdem ist diese Genehmigung nur auf das Land NRW zu begrenzen.

Beantragung eines Bewohner-Parkausweises

Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

  • Fahrzeugschein mit aktueller Anschrift
  • Ist das Fahrzeug auf eine andere Person oder eine Firma zugelassen, Bestätigung des Fahrzeughalters, dass das Fahrzeug zur Verfügung gestellt wurde
  • Meldebescheinigung bei gerade angemeldetem Zweitwohnsitz
  • Bei Verlängerung die abgelaufene grüne Karte

Der neue Bewohner-Parkausweis wird bei Vorlage der geforderten Unterlagen sofort ausgestellt.

Gebühren:

1 Jahr Gültigkeit25,50 €
2 Jahre Gültigkeit46,00 €
3 Jahre Gültigkeit61,00 €
Kennzeichen- bzw. Anschriftenänderung10,00 €

Bei Verlängerung bzw. Änderung der Genehmigung ist der abgelaufene Parkausweis abzugeben.

Vorübergehende Ausnahmegenehmigung zum Befahren gesperrter Straßen und zum Abstellen des Fahrzeuges in eingeschränkten Halteverboten, Bewohnerparkzonen, kostenpflichtigen Parkzonen usw. (z.B. zur Durchführung von Handwerkerarbeiten etc.)

Gebühren:

Gültigkeit bis zu 1 Woche15,00 €
Gültigkeit über 1 Woche20,00 €

Ausnahmegenehmigung von der Vorschrift über das Anlegen von Sicherheitsgurten

Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

  • ärztliches Attest bei gesundheitlichen Gründen
    Aus dem Attest sollte hervorgehen, ob die Befreiung zeitlich befristet oder unbefristet erfolgen soll.

weitere Gründe:

  • Die Körpergröße beträgt weniger als 150 cm
  • Die Anbringungshöhe des Gurtes verhindert den Schutzzweck des Gurtes

Ausnahmegenehmigung von der Vorschrift über das Tragen von Schutzhelmen

Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

  • ärztliches Attest

Gebühren:

1 Jahr Gültigkeit22,00 €
3 Jahre Gültigkeit bzw. unbefristet40,00 €
bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweisesgebührenfrei

Rechtsgrundlagen

  • Straßenverkehrsordnung (StVO)
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

Zuständige Organisationseinheit(en)


Ansprechpartner/in

Monika Rasche
Telefon: 02371/217-1723
Fax: 02371/217-1722
E-Mail: