Erstmalige Beantragung, Erweiterung und Wiedererteilung von Führerscheinen.
Diese Dienstleistung wird Ihnen zusätzlich beim Bürgerservice Letmathe sowie beim Bürgerservice Hennen angeboten.
Die Anträge auf Erst-Ausstellung, Erweiterung und Wiedererteilung von Führerscheinen werden beim Bürgerservice entgegengenommen und zur weiteren Bearbeitung an das Straßenverkehrsamt des Märkischen Kreises weitergeleitet.
Nach Fertigstellung Ihres Führerscheins erhalten Sie oder Ihr Fahrlehrer vom Straßenverkehrsamt eine entsprechende Nachricht.
Personenbeförderungsscheine müssen direkt beim Straßenverkehrsamt beantragt werden.
Führerscheinklassen
A (unbeschränkt):
Krafträder
A (beschränkt):
Krafträder, beschränkt auf 25 kw und nicht mehr als 0,16 kw/kg
A1:
Krafträder (Leichtkrafträder) zwischen 50 cm3 und 125 cm3, nicht mehr als 11 kw, bei unter 18-jährigen Höchstgeschwindigkeit: 80 km/h
B:
Kfz bis 3,5 zul. Gesamtgewicht mit weniger als 10 Sitzen
C:
Kfz mit mehr als 3,5 zul. Gesamtgewicht mit weniger als 10 Sitzen
D:
Kfz zur Personenbeförderung mit mehr als 9 Sitzen
E:
Anhänger über 750 kg zul. Gesamtgewicht, in Verbindung mit Klasse B, C oder D (nicht notwendig, wenn das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigt und das Gesamtgewicht nicht mehr als 3,5 t beträgt, z. B. Pkw mit Wohnwagen)
M:
Kleinkrafträder bis 45 km/h und 50 cm3
L:
Landwirtschaftliche Zugmaschinen mit Höchstgeschwindigkeit von 32 km/h (bei Kombination mit Hängern darf das Fahrzeug mit nicht mehr als 25 km/h geführt werden), selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h
T:
Landwirtschaftliche Zugmaschinen mit Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h, landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen höchstens 40 km/h






