Die Stadt Iserlohn berechnet für die Einleitung von Schmutz- und Regenwasser jeweils eine Gebühr.
Beim Schmutzwasser richtet sie sich nach dem Frischwasserverbrauch, wobei der Wasserverbrauch des vorvergangenen Jahres angesetzt wird (z.B. für 2002 der Verbrauch des Jahres 2000). Für Neuanschlüsse werden zunächst Verbräuche geschätzt, die später mit den tatsächlichen Mengen abgerechnet werden. Sobald zwei volle Jahresverbräuche vorliegen wird auf die normale Berechnung (vorvergangenes Jahr) umgestellt.
Aus Brunnen, Brauchwasseranlagen oder Bachläufen entnommene Wassermengen werden in die Gebührenberechnung einbezogen und sind daher durch eingebaute Wassermesser nachzuweisen und der Stadt Iserlohn bis zum 15. Januar jedes Jahres für das vorangegangene Haushaltsjahr zu melden.
Wassermengen, die nicht in die Abwasseranlage eingeleitet, sondern für Gartenbewässerung, Viehtränke o.ä.genutzt werden, können auf Antrag bei der Berechnung der Abwassergebühr abgesetzt werden, soweit sie 15 cbm jährlich übersteigen. An den Nachweis sind strenge Anforderungen zu stellen, z.B. Einbau einer Messanlage.
Beim Regenwasser richtet sich die Gebühr nach der befestigten Fläche, zu der neben der Gebäudefläche auch Dachüberstände, Vordächer, Terrassen, Hofräume, Zuwegungen, Stellplätze, Garageneinfahrten usw. zählen, soweit von ihnen Regenwasser in die Abwasseranlage der Stadt Iserlohn eingeleitet wird. Dabei wird berücksichtigt, ob eine Vollversiegelung oder eine Teilversiegelung (Ökopflaster, Rasengittersteine, begrünte Dächer mit Abflussbeiwert von kleiner oder gleich 0,3) vorliegt.






