- Beglaubigungen
- Unterschriftsbeglaubigungen (sofern nicht notariell erforderlich - z. B. bei Grundstücks- oder Testamentangelegenheiten)
Bitte beachten Sie:
- Geburts-, Abstammungs-, Heirats- und Sterbeurkunden, die von deutschen Standesämtern ausgestellt wurden, dürfen nicht von der Meldebehörde beglaubigt werden.
- Die entsprechenden Personenstandsurkunden erhalten Sie bei dem Standesamt, das die Geburt, den Sterbefall oder die Eheschließung beurkundet hat.
- Beglaubigungen für Rentenzwecke nimmt der Bürgerservice (Einwohnermeldewesen, Wahlen, Sozialversicherung) vor.
Diese Dienstleistung wird Ihnen zusätzlich beim Bürgerservice Letmathe und beim Bürgerservice Hennen angeboten.
Bei der Beglaubigung von Fotokopien ist folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:
- Jeweils das Original und die zu beglaubigende Kopie
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass mehrere Beglaubigungen nicht sofort bearbeitet werden können.
Zur Beglaubigung einer Unterschrift ist folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:
- Persönliches Erscheinen zwingend notwendig
- Personalausweis oder Reisepass
- Schriftstück, auf dem die Unterschrift beglaubigt werden soll (Die Leistung der Unterschrift erfolgt erst hier im Rathaus.)
| Beglaubigung einer Fotokopie | 2,00 € je zu beglaubigende Kopie |
| Unterschriftsbeglaubigung | 1,50 € |
| Beglaubigung eines mehrseitigen Zeugnisses | 2,50 € |
Die Gebühren sind in bar oder per ec-Karte zu entrichten.