Ausweis

Ausstellung von Personalausweisen

Verfahren

  • Der Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises wird vom Bürgerservice (Einwohnermeldewesen) im automatisierten Verfahren erstellt. Wenn Sie einen neuen Personalausweis beantragen möchten, müssen Sie zwecks Überprüfung Ihrer Identität und Unterschrift des Ausweises grundsätzlich persönlich erscheinen.
  • Sobald die Bundesdruckerei in Berlin den Ausweis fertig gestellt hat, erhalten Sie eine schriftliche Nachricht. (Pin-Brief)
  • Sollten Sie Ihren Ausweis nicht persönlich abholen können, so besteht die Möglichkeit, den Ausweis auch von einem Bevollmächtigten abholen zu lassen. Diese Vollmacht ist im Einwohnermeldeamt bei der Beantragung erhältlich. Alte Dokumente müssen bei der Abholung vorgelegt werden.

Benötigte Unterlagen

Bei der Antragstellung müssen sie folgende Unterlagen vorlegen:

  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild in der Größe von 45 x 35 mm (ohne Rand). Der Hintergrund hat immer einen Kontrast zu Gesicht, Haaren und Kleidung aufzuweisen. Das Bild muss ausreichend ausgeleuchtet sein. Unzureichende Lichtbilder müssen zurückgewiesen werden.
  • Geburtsurkunde (Abstammungsurkunde), Heiratsurkunde oder Familienstammbuch, wenn dieses noch nicht vorgelegen hat
  • der alte Personalausweis; wenn kein alter Personalausweis vorhanden ist, zwecks Identitätsfeststellung Reisepass. In Ausnahmefällen kann auch der Führerschein vorgelegt werden.
  • Spätaussiedler müssen zusätzlich eine Bescheinigung über die Namenserklärung und die Spätaussiedlerbescheinigung vorlegen, wenn erstmalig ein Ausweisdokument beantragt wird.
  • Jugendliche vor dem 16. Lebensjahr können den Personalausweis nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil zusammen beantragen. Der Personalausweis darf vor dem 16. Lebensjahr auch nur an ein Elternteil ausgehändigt werden. Beide Elternteile müssen ihr Einverständnis für die Ausstellung des Personalausweises abgeben. Ein alleiniges Sorgerecht ist ggf. zu belegen.

Vorläufiger Personalausweis

Es besteht die Möglichkeit, in Notfällen einen vorläufigen Personalausweis mit einer Gültigkeit von bis zu 3 Monaten zu bekommen.

Zusätzlich ist hierfür ein weiteres (zweites) aktuelles biometrisches Lichtbild erforderlich.


Gebühren

Gebühr für die Ausstellung des neuen Personalausweises ab 24 Jahre: 28,80 €
Gebühr für die Ausstellung des neuen Personalausweises bis 24 Jahre: 22,80 € 
Vorläufiger Personalausweis: 10,00 €  

Die Gebühren sind am Tage der Antragstellung in bar oder per ec-Karte zu entrichten.

Diese Dienstleistung wird Ihnen zusätzlich beim Bürgerservice Letmathe sowie beim Bürgerservice Hennen angeboten.